1. rosenheim24-de
  2. Bayern

Was ist erlaubt – und was nicht? Was Sie zum Verkaufsstart des 9-Euro-Tickets wissen müssen

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Dirk Walter

Kommentare

Einsteigen bitte: Für neun Euro im Monat kann man ab Juni kreuz und quer durch Bayern fahren.
Einsteigen bitte: Für neun Euro im Monat kann man ab Juni kreuz und quer durch Bayern fahren. © dpa

Seit Sonntag gibt es die Billig-Fahrkarten. Viele fragen sich - was ist denn nun eigentlich erlaubt - und was nicht? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Ohne Stau in die Berge – oder einfach nur mit der S-Bahn statt mit dem Auto in die Arbeit nach München? Das 9-Euro-Ticket birgt ungeahnte Möglichkeiten. Einziger Makel: Es könnte auch mal voll werden.

Ab wann kann man das 9-Euro-Ticket kaufen?

Antwort: An den gut 430 Automaten der MVG an den Bahnhöfen mit Touchscreen in München war es ab Sonntag zu kaufen, ebenso an den 800 Automaten in den Münchner Trambahnen und Bussen. An den Automaten der Deutschen Bahn und der Bayerischen Regiobahn (BOB, Meridian) gibt es das Ticket ab Montag.

Wann gilt es?

Antwort: Ab 1. Juni bis 31. August. Es gibt nur Tickets ab dem Monatsersten, man kann also keinen flexiblen Gültigkeitszeitraum wählen. Bei der MVG zum Beispiel sind auch alle drei Tickets auf einmal zu erwerben.

Ist das Ticket übertragbar?

Antwort: „Nein, ist es nicht“, stellt MVV-Chef Bernd Rosenbusch klar. Bei einer Fahrkarten-Kontrolle muss man sich ausweisen können. Allerdings gibt es da ein Problem: Wer sein 9-Euro-Ticket an einem Automaten der MVG kauft, der wird feststellen, dass dort keine Linie für den Eintrag des Namens vorgesehen ist. Das hat technische Gründe. Beim MVV-Onlineticket zum Beispiel ist das anders – hier erhält man ein personalisiertes Ticket.

Wo gilt es?

Antwort: In S-Bahn, Bus, Tram und U-Bahn, ferner in den Regionalbahnen und Regionalzügen der Deutschen Bahn sowie in den regionalen Zügen anderer Anbieter (Go-Ahead, Bayerische Regiobahn, Alex). 

Wo gilt es nicht?

Antwort: Ausgeschlossen ist der Fernverkehr, also alle ICE-, EC-und IC-Züge, ferner die Fernbusse und in den Zügen von Flixtrain. Auch in den 1.-Klasse-Abteilen der Regionalzüge darf man mit dem Billig-Ticket nicht sitzen. Ebenfalls nicht gültig ist das Ticket im Anrufsammeltaxi.

Gilt es in der Seenschifffahrt oder Bergbahnen?

Antwort: Nein. Ganz abwegig scheint die Frage nicht zu sein, denn es haben schon Schnäppchenjäger bei der Zugspitzbahn angerufen – in der Hoffnung, sich die 63 Euro für die Fahrt mit der Kabinenbahn sparen zu können. Antwort der Mitarbeiterin: „Sie träumen wohl.“ Tatsächlich aber gilt das Ticket in der Zahnradbahn auf der Verbindung Garmisch-Partenkirchen-Grainau, da diese als Nahverkehrsstrecke gilt. Auf den Schiffen der Bayerischen Seenschifffahrt (Ammersee etc.) ist es ebenso wenig gültig wie auf den Chiemsee-Schiffen der Ludwig Feßler KG.

Sind Fahrten ins Ausland erlaubt?

Antwort: Nein. Die Gültigkeit des Tickets endet am letzten Bahnhof in Deutschland. Aber es gibt Ausnahmen. Die BRB fährt in ihrem Netz Chiemgau-Inntal bis Kufstein und Salzburg – das Billig-Ticket gilt dann bis dort.

Müssen Besitzer einer Abokarte (Monat, Jahr) das 9-Euro-Ticket kaufen?

Antwort: Nein. Jahres- oder Monatsabo-Inhaber werden von MVG, MVV, BRB oder DB automatisch benachrichtigt und über den Weg der Verrechnung (Reduzierung des Bankeinzugs oder Erstattung) informiert. Sie bezahlen dann eben für ihr Abo im Endeffekt nur neun Euro im Monat. Entsprechendes gilt für Zeitkarten-Besitzer (Schüler, Azubis).

Dürfen Kinder kostenlos mitfahren?

Antwort: Kinder unter sechs Jahren reisen generell kostenfrei – wie immer. Alle Älteren benötigen ein eigenes 9-Euro-Ticket.

Werden die Züge jetzt gesteckt voll sein?

Antwort: Das ist phasenweise zu befürchten. Der MVV in München hat keine Erhebung veranstaltet, wohl aber der Verbund Rhein-Ruhr. „Er kam zum Ergebnis, dass 30 Prozent der Bevölkerung das Ticket kaufen werden“, berichtet MVV-Chef Rosenbusch. Vor allem die Bahnen in die Ausflugsgebiete könnten voll werden. „Ja, wir befürchten großen Andrang“, sagt BRB-Sprecherin Annette Luckner. „Unsere Kapazitäten sind nicht unendlich und auch die Bahnsteiglängen lassen es oftmals nicht zu, noch einen Zugteil anzuhängen“, sagt sie weiter. „Wir können die Fahrgäste nicht im Gleisbett aussteigen lassen.“

Kann man das Fahrrad kostenlos mitnehmen?

Antwort: Nein. Es gelten wie gehabt die Mitnahmeregeln der Verkehrsverbünde. S und U-Bahnen haben zum Beispiel eine Sperrzeit (6 bis 9, 16 bis 18 Uhr). An den Wochenenden und in den Pfingstferien entfällt diese. Ein Tagesticket fürs Radl kostet im MVV-Gesamtnetz 3,10 Euro. Auch die Bayerische Regiobahn plant für ihre Züge ins Oberland keine Extra-Sperrzeit, warnt aber an Wochenenden und in den Ferien vor der Mitnahme: „Wir appellieren an die Vernunft der Fahrgäste, vorerst nicht mit dem Fahrrad zu reisen“, sagt Annette Luckner von der BRB. Die Regiobahn hat extra ein Frage-Antwort-Blatt herausgegeben. „Für Fahrräder kann es richtig eng werden“, heißt es darin. „Im Extremfall muss das Fahrrad draußen bleiben und der Besitzer gleich mit.“ Weiterer Tipp: Statt an den Tegernsee solle man lieber nach Gaißach fahren, statt nach Füssen ins Spargelmuseum Schrobenhausen.

Dürfen Hunde kostenfrei mit?

Antwort: Auch das ist nicht erlaubt.

Gibt es beim 9-Euro-Ticket einen BahnCard-Rabatt?

Antwort: Auch hier haben Sparfüchse keine Chance. Also nein.

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion