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2G, Friseure, Hotspot-Lockdown: Diese Corona-Regeln gelten ab Mittwoch, 0 Uhr, in Bayern

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Von: Martin Weidner, Martina Hunger

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Corona Pandemie Polizei Ministerpräsident Söder
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). © dpa (Montage)

München/Landkreis - Ende letzter Woche hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits die neuen Corona-Regeln für den Freistaat vorgestellt. Am Dienstagvormittag (23. November) wurden diese von der Staatsregierung noch einmal formal beschlossen – allerdings gab es noch einige Modifizierungen.

Über die ursprünglich geplanten Regeln hatte rosenheim24.de bereits ausführlich berichtet. Doch bei den Beratungen der Staatsregierung haben sich nun doch noch einige Modifizierungen ergeben (News-Ticker Dienstag, 23. November). Konkret geht es bei den „Anpassungen“ unter anderem um Friseure, 2G für Kinder, Personen-Obergrenzen und eine mögliche Impfpflicht.

Die Lage in den bayerischen Krankenhäusern und Intensivstationen sei sehr ernst, hieß es zur Begründung: Nahezu jedes verfügbare Intensivbett in Bayern ist belegt und die Infektionszahlen erreichen täglich neue Höchststände: In zehn bayerischen Landkreisen liegt die 7-Tages-Infektionsinzidenz derzeit über 1000 Fällen. „Mit einer neuen Kraftanstrengung und einem „Wellenbrecher“ muss Bayern nun dieser Lage Herr werden: Es gilt Ansteckungen zu blocken, das Infektionsgeschehen zu bremsen und durch weitere Erst- und Zweitimpfungen sowie konsequentes boostern den Impfschutz voranzubringen“, hieß es in einer entsprechenden Mitteilung der Staatsregierung.

rosenheim24.de hat die neuen Regeln im Überblick. Diese gelten ab Mittwoch (24. November), 0 Uhr.

Epidemische Notlage:

Der Bayerische Landtag wird gebeten, in seiner Sitzung vom 23. November für Bayern das Bestehen einer epidemischen Lage und in der Folge die weitere Anwendbarkeit der in §28a IfSG (neu) dafür vorgesehenen Befugnisse festzustellen. Die Zustimmung hierzu gilt mit der Mehrheit von CSU und Freien Wählern als sicher.

Neue Infektionsschutzverordnung:

Die neuen Regeln gelten ab Mittwoch (24. November), 0 Uhr. Zum Inkrafttreten wurde eine neue 15. BayIfSMV erlassen, die die bisherige 14. BayIfSMV ersetzt und bis einschließlich 15. Dezember 2021 gültig ist.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte:

Ungeimpfte Bürger dürfen sich nur bis zusammen maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit.

2G-Regel wird landesweit ausgeweitet:

Die 2G-Regelung wird flächendeckend ausgeweitet und Ausnahmen weitgehend gestrichen. 2G gilt daher künftig auch für/bei:

Ausgenommen sind der Groß- und Einzelhandel; medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen (das sind zum Beispiel Fußpflege, Logopädie oder Physiotherapie), Prüfungen (hier gilt aus verfassungsrechtlichen Gründen nur 3G plus), Ungeimpfte 12- bis 17-Jährige, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden. Ihnen bleibt der Zutritt zu 2G übergangsweise bis Ende Dezember zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten, in der Gastronomie und dem Beherbergungswesen möglich. Dieser letztmalige Übergangszeitraum bis Ende Dezember solle dringend für eine Impfung genutzt werden, hieß es dazu. Zu 2G zugelassen sind ohne Impfung künftig Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate. Am 24. November „bereits laufende Prüfungsblöcke“ bleiben von den Änderungen unberührt.

Landesweite Ausweitung von 2G-plus-Regel:

In folgenden Bereichen gilt künftig 2G plus (hier brauchen also auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest):

Dort, wo 2G plus gilt, finden zudem folgende ergänzende Regelungen Anwendung:

Sperrstunde in der Gastronomie:

Für die Gastronomie wird eine Sperrzeit („Sperrstunde“) zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens eingeführt.

Diskos, Bars und Bordelle geschlossen:

Diskos, Clubs, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie Schankwirtschaften (Bars) werden geschlossen.

Jahr- und Weihnachtsmärkte untersagt:

Die Abhaltung von Jahr- und Weihnachtsmärkten sowie Volksfesten wird landesweit bis auf weiteres verboten.

Kundenbegrenzung im Handel:

Im Groß- und Einzelhandel gilt eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 Quadratmeter Ladenfläche.

Schule und Kitas:

In der Schule soll die Sicherheit weiter erhöht werden: Auch im Schulsport (Innenbereich) ist künftig Maske zu tragen. Für die Testung von Lehrkräften gilt künftig direkt das neue Bundesrecht (§28b IfSG) mit täglicher Testpflicht. Ungeimpfte, nicht genesene Lehrkräfte müssen sich danach künftig unter Aufsicht testen lassen. An Schulen, die an Pool-Testungen teilnehmen („Lolli-Tests“) wird ein zusätzlicher Schnelltest am Montagmorgen eingeführt. Dritte, insbesondere Eltern, dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G).

Für Kitas gilt für die dort Beschäftigten ebenfalls tägliche Testpflicht nach §28b IfSG. Dritte dürfen das Gelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (wie in der Schule), außer zur Abgabe oder Abholung der Kinder.

Harter Lockdown in Hotspots:

In Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1.000 überschreiten, gilt ein regionaler Hotspot-Lockdown. Hier gelten dann folgende Regelungen:

Der Hotspot-Lockdown gilt in einem Landkreis/einer Stadt so lange, bis der Inzidenzwert fünf Tage in Folge wieder unter dem Inzidenz-Grenzwert von 1000 lag.

In diesen Landkreisen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 1000:

mw/mh

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