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Impfpflicht im Gesundheitswesen: Überzogene Diskussion oder nachvollziehbarer Kündigungsgrund?

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Von: Julia Grünhofer

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Bis zum 15. März müssen Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegebereichs nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Wer sich weigert, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Was haltet Ihr davon? Schildert uns Eure Meinung.

Landkreis - Bundestag und Bundesrat haben am 10. Dezember 2021 die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Diese sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patienten sowie Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.

Doch dürfen Beschäftigte ohne Nachweis dann überhaupt noch zur Arbeit kommen? Nein. „Arbeitnehmer, die keinen Nachweis vorlegen, dürfen nicht beschäftigt werden“, erklärt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg, gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa).

„In einem solchen Fall wird die Person freigestellt - und zwar ohne weiter eine Vergütung zu erhalten. Wer sich nicht impfen lassen will und auch nicht anderswo beschäftigt werden kann, muss absehbar mit einer Kündigung rechnen.“

In der Region haben beispielsweise die Schön-Klinik-Gruppe und die Romed-Kliniken bereits als Konsequenz klargestellt, dass Mitarbeitern ohne nachgewiesenen Impfschutz bald die Kündigung drohen könnte und dies so auch intern kommuniziert (Plus-Artikel).

Befürchtete Kündigungswelle im Gesundheitswesen bleibt noch aus

In der Gesundheitsbranche ist in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht eine Kündigungswelle befürchtet worden. Noch ist davon aber keine Spur zu sehen. Das geht aus Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hervor. Die Impfquote in den Krankenhäusern sei bundesweit mit mehr als 90 Prozent sehr hoch.

„Aber es gibt regionale Unterschiede, und wir können nicht ausschließen, dass es an einzelnen Standorten auch zu Problemen kommen kann“, stellt der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß klar.

Bei der großen Mehrheit der Beschäftigten, die geimpft und meist auch schon geboostert seien, komme diese Art der Impfpflicht aber nicht gut an, stellte Georg Sigl-Lehner, Präsident der VdPB (Vereinigung der Pflegenden in Bayern) fest. Sie werde eher als Ausdruck eines grundsätzlichen Misstrauens verstanden.

Gerade die Gesundheitsberufe zeigen doch seit vielen Jahren, dass sie über Expertise im Infektionsschutz verfügen - die strengen Hygieneregime in Kliniken und Pflegeeinrichtungen machen nicht erst seit Covid-19 vor, wie es geht.“ Deshalb halte man es nicht für verhältnismäßig, ausgerechnet jene mit einer Impfpflicht zu belegen, die ohnehin schon einen wesentlichen Beitrag leisteten.

Impfpflicht im Gesundheitswesen: Schickt uns Eure Leserbriefe

Eure Meinung ist gefragt: Was haltet Ihr von der kommenden Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen? Seid Ihr für eine allgemeine Impfpflicht oder geht das für Euch zu weit? Wie ist Eure Haltung zu diesem Thema oder empfindet ihr es als eine überzogene Diskussion?

Arbeitet Ihr vielleicht sogar im Gesundheitswesen und spielt wegen der Impfpflicht mit dem Gedanken, Euren Job zu kündigen oder habt dies bereits getan? Wir freuen uns auf Eure Meinungen und Erfahrungsberichte.

Schreibt uns zum Thema per Mail an leserbriefe@ovb24.de (Kennwort: „Impfpflicht im Gesundheitswesen“ im Betreff). Bitte sendet uns neben Euren Zeilen auch unbedingt Euren Namen und Euren Wohnort – und am besten auch ein Foto von Euch. Die Redaktion veröffentlicht Eure Leserbriefe samt komplettem Namen und Wohnort anschließend in einem Artikel. d

Anm. der Red.: Die Redaktion behält sich vor, Zuschriften entsprechend zu kürzen oder die Veröffentlichung gegebenenfalls ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

jg/dpa

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