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„Aufwandsentschädigung“: Polizei zog ihn in drei Minuten von Straße, nun staunt Aktivist über Rechnung

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Von: Martina Hunger

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Klimaaktivisten haben sich am Karlsplatz in der Münchner Innenstadt auf die Fahrbahn geklebt und blockieren die Straße.
Klimaaktivisten haben sich am Karlsplatz in der Münchner Innenstadt auf die Fahrbahn geklebt und blockieren die Straße. © picture alliance/dpa | Lennart Preiss

Klima-Kleber müssen blechen. Die Polizei München nimmt die Aktivisten mit einer „Aufwandsentschädigung“ zusätzlich in die Pflicht. Was jetzt auf diese zukommt.

Für einen Jesuitenpater und Klimaschützer aus Nürnberg hat die Beteiligung an einer Klima-Aktion in München nun Folgen: „250 Euro möchte die Polizei München für drei Minuten Aufwand, um mich von der Straße zu lösen. Whow. Der Stundensatz ist höher als der meiner Rechtsanwaltskanzlei“, schrieb Jörg Alt vergangene Woche auf seinem Twitter-Kanal. „Die geforderte Gebühr in Höhe von 250 Euro liegt deutlich im unteren Viertel des gesetzlichen Rahmens“, hieß es nun von Seiten der Polizei.

Bei dem Geld, das die Polizei den Aktivisten in Rechnung stellte, die sich aus Protest gegen den Klimawandel auf der Straße festklebten, handelt es sich nicht um eine Strafzahlung. Die kommt auf die Klimakleber möglicherweise darüber hinaus noch zu. Darüber entscheiden Gerichte.  

Gebühren für Aktivisten zwischen 36 und 1.500 Euro möglich

Hintergrund dieser Rechnungen ist Paragraf eins der Polizeikostenverordnung. Diese sehe „für die Anwendung unmittelbaren Zwangs einen Gebührenrahmen von 36 bis 1500 Euro vor“. In diese Gebühren fällt nach Angaben des Polizeisprechers der „Aufwand aller beteiligten Behörden und Stellen“ - je höher also der Aufwand, desto höher falle die Gebühr aus: „Dies umfasst sowohl den konkreten Arbeitsaufwand des Lösens von der Fahrbahn, als auch den globalen Aufwand für die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen vor Ort, die Bereitstellung von Lösungsmitteln und besonders geschultem Personal.“

„Bis zum heutigen Tage wurden in diesem Zusammenhang 13 Leistungsbescheide durch das Polizeipräsidium München zugestellt“, sagte ein Sprecher des Präsidiums. Die Gesamtsumme beläuft sich seinen Angaben zufolge auf 3250 Euro. Zehn weitere Verfahren mit einer Gesamtsumme von 2750 Euro befänden sich „in der Anhörungsphase“. Bislang seien von den 13 ausgestellten „Leistungsbescheiden“ zwei bezahlt worden. 

mh/dpa

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