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Doch keine Corona-Ruhetage: Das gilt jetzt an Gründonnerstag und Karsamstag

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Von: Daniel Pichler

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Berlin/München - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten beschlossen, den Gründonnerstag und Karsamstag als „Ruhetage“ zu definieren. Nach harscher Kritik wurde dieser Plan aber am Mittwoch überraschend wieder gekippt. Was gilt nun? Ein Überblick:

Update, 25. März, 07.42 Uhr: Das gilt jetzt an Gründonnerstag und Karsamstag

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat nach einer Welle der Kritik die zunächst vorgesehenen Ruhetage gestoppt. Es wurde ja ursprünglich beim Gipfel der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel beschlossen, den Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) einmalig als Ruhetage zu definieren. Am Gründonnerstag sollte das gesamte wirtschaftliche Leben ruhen, am Karsamstag lediglich der Lebensmittelhandel im engeren Sinn öffnen können.

Diese Beschlüsse wurden nun aufgehoben, die Geschäfte werden auch am Gründonnerstag geöffnet haben. Übrig bleibt lediglich ein Appell, in dem dazu aufgerufen wird, an den Osterfeiertagen zuhause zu bleiben: Bürgerinnen und Bürger sind dringend gebeten, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“. Und was gilt nun am Gründonnerstag und Karsamstag? Ein Überblick:

Des weiteren gelten nach wie vor folgende Beschlüsse:

Erstmeldung:

Ein Blick auf die Inzidenz-Zahlen verdeutlicht: Deutschland ist in der dritten Corona-Welle. Auch wahr ist allerdings, dass nach 13 Monaten Corona-Ausnahmezustand der Frust bei vielen Menschen über Lockdowns tief sitzt. Dies belegen auch Umfragen. Dessen gewahr, plädierten auch viele Ministerpräsidenten bei den nächtlichen Verhandlungen mit Kanzlerin Angela Merkel auf Lockerungen. Nach zähem ringen - die Sitzung musste sogar stundenlang unterbrochen werden - einigte man sich dennoch auf einen harten Lockdown (hier ein Überblick über sämtliche Regeln).

Corona-Ruhetage: Was gilt an Gründonnerstag und Karsamstag?

Beschlossen wurden unter anderem zusätzliche „Ruhetage“. Was es damit auf sich hat? Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) werden einmalig als Ruhetage definiert, was gleichbedeutend mit eingehenden Kontaktbeschränkungen an den beiden Tagen ist. Die Tage über Ostern werden als „Ruhepause“ definiert. „Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause“, lautet es in dem von Bund und Ländern gefassten Beschluss. Das heißt konkret:

>>> Überblick: Die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels im Wortlaut

Corona-Ruhetage: „Regelung wird analog zu Sonn- und Feiertagen“

Kanzlerin Merkel erklärt zu den Ruhetagen: „Die Regelung wird analog sein zu Sonn- und Feiertagen“. Die Regierungschefin erklärt, dass Tankstellen offen haben werden. Auch werden bestimmte Unternehmen arbeiten können, so wie es Sondererlaubnisse gebe. Welche Unternehmen eine „Sondererlaubnis“ bekommen können, ist derzeit unklar (Stand: 23. März, 8.15 Uhr).

Merkel betonte auch, dass aufgrund der Tatsache, dass es sich um fünf aufeinanderfolgende Tage handle, der „engere Lebensmitteleinzelhandel“ am Samstag öffnen werde können. Die exakte Ausgestaltung ist derzeit offen. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen.

dp

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