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Mehr Kontrollen, mehr Maske, Katastrophenfall: Diese Corona-Regeln gelten nun in Bayern

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Von: Julia Grünhofer, Martin Weidner

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Corona-Regeln November 2021 Söder
Die bayerische Staatsregierung um Ministerpräsident Söder (CSU) plant wohl neue Corona-Verschärfungen. © dpa (Montage)

München/Landkreis - Am Dienstag (8. November) hat sich die bayerische Staatsregierung einmal mehr über das weitere Vorgehen im Kampf gegen Corona beraten. Angesichts massiv steigender Zahlen wurden nun weitere Verschärfungen beschlossen.

Nachdem die bayerische Krankenhaus-Ampel am Sonntag landesweit auf Rot (Das gilt bei Warnstufe Rot) geschalten hatte, sind bereits am Montag (8. November) erste Verschärfungen in Kraft getreten. rosenheim24.de hatte bereits darüber berichtet. In der Kabinettssitzung am Dienstag hat sich das Kabinett angesichts der „dramatischen und besorgniserregenden Situation“ (O-Ton Gesundheitsminister Klaus Holetschek) auf weitere Maßnahmen verständigt (News-Ticker Dienstag, 9. November).

rosenheim24.de hat die wichtigsten Regeln/Entscheidungen im Überblick zusammengefasst.

Massive Ausweitung der Kontrollen:

Der Freistaat Bayern wird die Corona-Kontrollen ab sofort massiv ausweiten. „Alle 2G-Regeln verlaufen im Sand, wenn nicht ausreichend kontrolliert wird“, so Ministerpräsident Söder. Bei der Umsetzung dieser Maßnahme werden die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden nun verstärkt durch die bayerische Polizei unterstützt, die zusätzlich hierzu umgehend Polizeibeamte zur Verfügung stellt. Die Kontrollen werden systematisch erfolgen und sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen. Dabei kann die Polizei unmittelbar ein Verwarnungsgeld erheben. Konsequenzen können bis zur vorübergehenden Schließung der Betriebe und Einrichtungen reichen. „Alle zuständigen Überwachungsbehörden sind im Übrigen zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert“, hieß es in einer Mitteilung der Staatskanzlei hierzu.

Impfzentren / Booster-Impfungen:

Weil das Antikörperniveau gerade bei Risikopatienten sechs Monate nach Impfung nachlässt, steigert ein Impfbooster den Impfschutz deutlich. Bayern setzt daher auf flächendeckende Auffrischungsimpfungen für alle und fährt den Impfbetrieb in seinen Impfzentren, die seit Oktober im Stand-by-Betrieb sind, wieder auf wöchentlich rund 2000 Impfungen pro 100.000 Einwohner hoch. Alle Bürger seien daher aufgerufen, von der Möglichkeit der Booster-Impfungen Gebrauch zu machen. Begleitend stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sicher, dass über die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden alle Personen über 60 Jahre eine direkte Information über die Bedeutung einer Auffrischungsimpfung erreicht (Anschreiben). Geimpft wird allerdings nach dem Motto: First come, first serve.

Testzentren:

Außerdem hat das Kabinett beschlossen, die in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichteten lokalen ÖGD-Testzentren zunächst bis 31. März 2022 fortzuführen. Das Gesundheitsministerium wird zudem sicherstellen, dass die Testzentren durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Sinne der Testverordnung betrieben werden. Die Kosten für den Betrieb der Testzentren übernimmt der Freistaat – soweit sie nicht nach der Test-Verordnung oder von anderen Kostenträgern übernommen werden.

3G am Arbeitsplatz:

Innen- und Gesundheitsministerium werden einen Handlungsleitfaden für die bayerischen Betriebe auszuarbeiten und online zur Verfügung stellen, der die wichtigsten für die Wirtschaft relevanten Fragen zur Handhabung von 3G in Betrieben behandelt (vor allem das Fragerecht des Arbeitgebers, Datenschutz, Nachweispflichten, etwaiger Lohnverlust). Zudem soll der Bund aufgefordert werden, umgehend eine rechtssichere Rechtsgrundlage für ein Fragerecht von Arbeitgebern nach dem Impfstatus und eine datenschutzrechtliche Speichermöglichkeit des Impfstatus zu schaffen.

Maskenpflicht im Unterricht:

Bereits seit 8. November gilt an bayerischen Schulen wieder die erweiterte Maskenpflicht. Zunächst war hier von einer Dauer von zwei Wochen (ab dem Ende der Herbstferien) die Rede. Nun wird die 14. Bayerische Infektionsschutzverordnung dahingehend geändert, dass die Maskenpflicht in der Grundschule und an weiterführenden Schulen ab 11. November „bis auf weiteres“ gilt. Grund dafür sind die enorm hohen Infektionszahlen, so Kultusminister Piazolo (Freie Wähler).

(Teilweise) Erleichterungen für Schüler über 12 Jahre:

Minderjährige Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können mit diesen Tests an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 teilnehmen, obwohl dort eigentlich die 2G-Regel gilt. Diese Übergangsfrist wurde eingerichtet, damit die Schüler Zeit haben, sich in diesem Zeitraum impfen lassen zu können. Diese Erleichterungen gilt jedoch nicht für Stadionbesuche, Kino, Club- oder Konzertbesuche.

Katastrophenfall:

Wir werden noch im Laufe der Woche wieder den Katastrophenfall ausrufen“, verkündete Söder darüber hinaus im Hinblick auf die hohe Belegung/Belastung der Krankenhäuser. Durch diesen formalen Akt könnten zum Beispiel Patientenverlegungen wesentlich einfacher und effizienter organisiert werden. Details wollen Gesundheits- und Innenministerium in den nächsten Tagen erarbeiten und verkünden.

mw/jg

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