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Krankenhaus-Ampel, FFP2, 3G & Co.: Das sind die neuen Corona-Regeln für Bayern

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Von: Markus Zwigl, Martin Weidner, Martina Hunger

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Markus Söder Corona Kabinett
Ministerpräsident Söder (CSU) und die bayerische Staatsregierung haben über neue Maßnahmen im Kampf gegen Corona beraten. © dpa (Montage)

München/Landkreis - Am Dienstagvormittag (31. August) fand die erste Kabinettssitzung der bayerischen Staatsregierung nach der Sommerpause statt - und diese hatte es gleich in sich: Es ging um eine neue Strategie im Kampf gegen Corona.

Vorab war bereits durchgesickert: Die Sieben-Tage-Inzidenz als einzige Bemessungsgrundlage für die Corona-Regeln hat bald weitgehend ausgedient. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) möchte in Zukunft stattdessen auf „eine Art Krankenhaus-Ampel“ setzen (News-Ticker Dienstag, 31. August). Dabei soll vor allem die Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen im Fokus stehen.

Im Zentrum der Beratungen standen außerdem das 3G-Prinzip mit Freiheiten für Geimpfte, Genesene und Getestete stehen - auch das hatte Söder vergangene Woche bereits angekündigt. Zudem wurde auch über die Abschaffung der FFP2-Maskenpflicht gesprochen. rosenheim24.de hatte im Vorfeld bereits darüber berichtet.

Es wird eine neue Infektionsschutzverordnung geben (14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). rosenheim24.de hat die neuen Regeln, welche ab Donnerstag (2. September) gelten, im Überblick zusammengefasst:

Krankenhaus-Ampel:

An die Stelle der 7-Tage-Infektionsinzidenz tritt eine neue Krankenhausampel als Indikator für die Belastung des Gesundheitssystems. Dabei gibt es zwei Stufen:

Stufe Gelb : Diese ist erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils vergangenen sieben Tage mehr als 1200 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten. Das entspricht einer bayernweiten Hospitalisierungs-Inzidenz von 9,13 je 100.000 Einwohner. Dann gilt:

Stufe Rot: Diese ist erreicht, sobald mehr als 600 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung auf den bayerischen Intensivstationen liegen (maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters). Sobald Stufe Rot erreicht ist, wird die Staatsregierung neben den bereits für Stufe Gelb geltenden Regelungen umgehend weitere Maßnahmen verfügen, um die dann akut drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, allerdings ggf. „regional beschränkt“ und nach „Einzelfallabwägung“, wie es in der Pressekonferenz hieß.

3G-Regel:

Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfeien Stadt gilt indoor breitflächig der 3G-Grundsatz (geimpft, genesen und aktuell getestet):

Dies betrifft öffentliche und private Einrichtungen, Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, die gesamte Kultur, Theater, Kinos, Museen, Gedenkstätten, Gastronomie, Beherbergung, die Hochschulen, Krankenhäuser, Bibliotheken und Archive, die außerschulischen Bildungsangebote wie Musikschulen und die Erwachsenenbildung, außerdem Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffe, Spielbanken, den touristischen Reisebusverkehr und ähnliches. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen. Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.

Ausgenommen vom 3G-Grundsatz sind Privaträume, Handel, der ÖPNV, Veranstaltungen ausschließlich unter freiem Himmel bis 1.000 Personen, Gottesdienste sowie Versammlungen im Sinne von Art. 8 Grundgesetz. Für Schule und Kita gelten die bereits bekannten Sonderregelungen.

FFP2-Maskenpflicht:

Die FFP2-Maskenpflicht entfällt. Die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. Unter freiem Himmel gibt es keine Maskenpflicht mehr (außer Veranstaltungen über 1000 Personen).

In geschlossenen Räumen gilt umgekehrt immer eine generelle Maskenpflicht (ausgenommen im privaten Bereich).

Kontaktbeschränkungen:

Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ersatzlos. Im privaten Bereich gilt auch keine 3G-Pflicht.

Veranstaltungen:

Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Für folgende Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse etc.) gilt:

Schule:

Bayerns Schüler und Schülerinnen sollen künftig nicht mehr in den Wechselunterricht geschickt werden, wenn die Corona-Infektionszahlen steigen. „Es gilt der Präsenzunterricht“, so Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Die Regelungen zum Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 100 wird gestrichen. Allerdings müssen die Schüler zum Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr weiterhin Masken tragen - auch an ihrem Platz.

Außerdem sollen die Corona-Tests ausgeweitet und die Quarantäne-Vorschriften gelockert werden. In der Grundschulstufe sowie an Förderschulen wird zwei Mal pro Woche ein PCR-Pool-Test („Lollitest“) durchgeführt. In weiterführenden Schulen wird drei Mal pro Woche ein Schnelltest durchgeführt.

Gibt es einen Infektionsfall, soll anders als bisher nicht zwangsläufig die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt werden, sondern nur die, die unmittelbaren und ungeschützten Kontakt zu dem erkrankten Mitschüler hatten. Gibt es Luftreiniger, könne sogar vollständig auf die Quarantäne anderer Schüler verzichtet werden, sagte Söder.

Gastronomie, Bars und Clubs

In der Gastronomie entfällt die bisherige coronabedingte Sperrstunde (bisher 1 Uhr). Ab 1. Oktober dürfen in Bayern außerdem Clubs und Diskos endlich wieder öffnen. Allerdings gilt auch hier die 3G-Regel - in besonders strenger Form. Rein dürfen vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Menschen, die einen negativen PCR-Test vorlegen können.

Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen:

In Handel, Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen entfallen die bisherigen quadratmetermäßigen Kunden- oder Besucherbeschränkungen. Die Maskenpflicht richtet sich nach der allgemeinen Grundregel.

Volksfeste:

Volksfeste („öffentliche Festivitäten“) bleiben untersagt. Für Ersatzveranstaltungen, die im Wege von Einzelfallausnahmen möglich bleiben, gilt inzidenzunabhängig 3G.

Lockdown:

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder schließt einen neuen Lockdown in der vierten Corona-Welle grundsätzlich aus. Mittlerweile seien 60 Prozent der Menschen zweifach geimpft. „Daher wird es jetzt definitiv keinen Lockdown mehr geben oder Beschränkungen wie wir sie hatten. (...) Es handelt sich jetzt um eine Pandemie der Ungeimpften und der Jüngeren“, so Söder. In dieser Gruppe gebe es aber die Chance auf mildere Krankheitsverläufe. Söder erwartet daher keine ähnlichen Todeszahlen wie bei den bisherigen Corona-Wellen.

mw/mh/mz

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