Inzidenz über 50: Diese Regeln gelten ab Montag bzw. Dienstag im Landkreis Altötting

Landkreis Altötting - Weil die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Altötting am Sonntag (22. August) den dritten Tag in Folge den Grenzwert von 50 überschritten hat, hat das Landratsamt nun nochmal strengere Corona-Regeln erlassen.
Update, 22. August, 12.40 Uhr - Neue Regeln ab 24. August
Bereits ab Montag (23. August) gelten neue strengere Regeln zum Beispiel im Gastronomiebereich. Darauf hatte der Landkreis bereits am Samstag aufmerksam gemacht (s. u. „Erstmeldung“). Ab Dienstag (24. August), 0 Uhr, werden die Regeln dann ein weiteres Mal verschärft. Dabei hält sich der Landkreis an die Vorschriften aus der 13. Bayerischen Infektionsschutzverordnung, die zwischen Inzidenzen bis 50 und zwischen 50 und 100 unterscheidet (News-Ticker Sonntag, 22. August).
Folgende Regeln gelten ab Dienstag, 0 Uhr:
- Kontaktbeschränkungen: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände. Dabei darf die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten werden. Kinder bis 14 Jahre sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgerechnet.
- Öffentliche und private Veranstaltungen/Feiern: Öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind zulässig mit bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel. Bei Privatveranstaltungen (z.B. Geburtstagsfeier) gilt die Regel zzgl. geimpfter bzw. genesener Personen. Bereits ab Montag (23. August) gilt, dass die Teilnehmer bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen über einen Testnachweis nach Maßgabe von §4 der 13. BayIfSMV verfügen müssen.
- Maskenpflicht an Schulen: An Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen besteht für Schüler und Lehrkräfte auch nach Einnahme des Sitz- und Arbeitsplatzes eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (für Lehrkräfte) bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer Mund-Nasen-Bedeckung (für Schülerinnen und Schüler).
Die Erstmeldung:
Die Pressemeldung im Wortlaut:
Altötting - Nachdem der Grenzwert von 35 bei der 7-Tage-Inzidenz bereits mehr als drei Tage in Folge überschritten worden ist, gilt für den Landkreis Altötting ab Montag, 23. August, die Inzidenzeinstufung „über 35“. Gleichzeitig tritt an diesem Tag auch die Neufassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, mit der die Bund-Länder-Beschlüsse vom 10. August für Bayern umgesetzt werden.
Ab 23. August gilt im Landkreis Altötting die 3G-Regel (Zutritt nur für Getestete, Geimpfte und Genesene).
bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass in geschlossenen Räumen
für die Innengastronomie
für Indoor-Sport und kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen und Kinos, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden
für Angebote in geschlossenen Räumen von Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren und Nagelstudios
Außerdem gilt bei der Inzidenzeinstufung „über 35“ die 3G-Regel jetzt auch für Besucher und Besucherinnen von Krankenhäusern. Übernachtungsgäste von Beherbergungsbetrieben müssen nicht nur bei der Ankunft, sondern auch alle weiteren 72 Stunden einen Testnachweis vorlegen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Von der 3G-Regel ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden.
Pressemeldung LRA Altötting