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Familiendrama in Töging: Tochter und Enkelin vergiften 75-Jährigen - So urteilte das Gericht

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Von: Christa Latta

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Friedhof Töging Aussegnungshalle
Jetzt hat der verstorbene Rentner auf dem Friedhof in Töging seine Ruhe. © Christa Latta

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Rentner durch Gift starb. Seine Tochter und seine Enkelin wurden von einer Verwandten vor Gericht gebracht.

Töging - Das Urteil gegen die beiden Frauen aus Töging, die Tochter (55) und die Enkelin (30) des Mordopfers, fiel Anfang Dezember vor dem Schwurgericht Traunstein. Den beiden Frauen wurde von der Staatsanwaltschaft Traunstein gemeinschaftlicher Giftmord vorgeworfen. Im Zuge der Ermittlungen durch die Kripo waren die Tögingerinnen in Untersuchungshaft gewandert. 

Richter Volker Ziegler schickte die ältere Angeklagte wegen „Mordes“ an ihrem 75-jährigen Vater lebenslänglich hinter Gitter. Als Mordmerkmal wurde „Heimtücke“ festgestellt. Ihre Tochter, die Enkelin des Mannes, wurde zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt – wegen „versuchten Mords durch Unterlassen“.

Der 75-jährige Rentner war am Nachmittag des 4. Dezember 2021 durch ein tödliches Medikamentengemisch in seinem Haus in Töging gestorben. Verabreicht wurde ihm die Überdosis aus drei hochwirksamen Arzneimitteln von seiner 55-jährigen Tochter, eingerührt in sein Lieblingsgericht „Saures Lüngerl“.

Die 30-jährige Enkelin hatte das gewusst, aber nichts unternommen, um ihren Opa zu retten. Die beiden Frauen riefen den Hausarzt erst am nächsten Tag und gaben an, sie hätten den Mann morgens tot auf dem Sofa gefunden. Der 75-Jährige wurde eine Woche später auf dem Friedhof in Töging beigesetzt.

Eine Verwandte zeigte die Frauen an

Im September 2021 kursierte in der Familie des Rentners das Gerücht, die beiden Frauen seien für dessen Tod verantwortlich. Er sei vergiftet worden, hieß es. Eine Verwandte erstattete Strafanzeige bei der Polizei. Die Folge war: Die Staatsanwaltschaft Traunstein ordnete an, den Leichnam zu exhumieren und im Rechtsmedizinischen Institut an der Universität München obduzieren zu lassen. Die Untersuchungen bestätigten den Verdacht auf hohe, im Zusammenwirken letztlich giftige Substanzen - ein starkes Beruhigungsmittel und zwei verschreibungspflichtige Schmerzmittel aus dem Betäubungsmittelbereich.

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