Zahlen für Landkreise Altötting, BGL, Mühldorf, Rosenheim und Traunstein
So viele Einkommensmillionäre gibt es in der Region
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Die Zahl der sogenannten „Einkommensmillionäre“ nimmt in Bayern und auch der Region zu. Was genau der Begriff eigentlich bedeutet und was dahinter steckt, erklärt sich durch eine Stellungnahme des Finanzministeriums.
Landkreise - Insgesamt gibt es, nach dem letzten Stand, 5702 sogenannte „Einkommensmillionäre“ in ganz Bayern, davon 3148 in Oberbayern. In beiden Fällen stieg die Zahl von 3603 beziehungsweise 1856 im Jahr 2012 deutlich an. Dies gilt auch für die Region. Im Landkreis Rosenheim wuchs die Zahl von 78 im Jahr 2012 auf 131, in der Kreisfreien Stadt von 12 auf 25. Auch andernorts zeichnet sich die selbe Entwicklung ab, beispielsweise im Landkreis Traunstein, wo die Zahl von 45 auf 61 stieg oder im Landkreis Mühldorf, wo sie von 25 zu 45 ebenfalls deutlich zunahm.
In allen Fällen ist außerdem 2013 bis 2015 teilweise eine Art Stagnation und dann ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Dies entspräche „der bundesweiten Entwicklung. Der Anteil der geprüften Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften bewegt sich nah am Bundesdurchschnitt. Dieser wurde in den letzten beiden Jahren sogar übertroffen“, so das Bayerische Finanzministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Markus Rinderspacher, welche für die SPD den Stimmkreis München-Ramersdorf vertritt.
Die Zahl der Einkommensmillionäre in Bayern und der Region: (Zahlen sind immer nur für einen Zeitraum von vor fünf Jahren verfügbar):
Landkreis/Jahr | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Bayern | 3603 | 3806 | 4255 | 4858 | 5275 | 5702 |
Oberbayern | 1856 | 2047 | 2263 | 2622 | 2877 | 3148 |
München (Stadt) | 773 | 879 | 950 | 1138 | 1242 | 1386 |
München (Kreis) | 282 | 288 | 318 | 381 | 418 | 429 |
Starnberg | 194 | 186 | 219 | 257 | 257 | 277 |
Altötting | 10 | 16 | 18 | 18 | 22 | 24 |
BGL | 19 | 20 | 24 | 21 | 18 | 30 |
Mühldorf | 25 | 30 | 34 | 39 | 43 | 45 |
Rosenheim (Stadt) | 12 | 19 | 17 | 27 | 24 | 25 |
Rosenheim (Kreis) | 78 | 87 | 103 | 110 | 106 | 131 |
Traunstein | 45 | 46 | 48 | 46 | 49 | 61 |
Doch was steckt hinter den Zahlen und ihrer Entwicklung über die Jahre? Unter „Einkommensmillionären“ versteht man Personen, deren Gesamtbetrag der Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum, in der Regel dem Kalenderjahr, jeweils mindestens eine Million Euro betrug. Das Landesamt für Statistik veröffentlicht auch regelmäßig Zahlen dazu, wie viele davon es in Bayern gibt. Wie das Finanzministerium in seiner Antwort an Rinderspacher betont, sei dies jedoch keine steuergesetzliche Definition. Stattdessen gebe es den Begriff „Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften“ gemäß Paragraph 147a der Abgabenordnung (AO), „weil nur insoweit seitens der Betriebsprüfung gesonderte statistische Daten erhoben werden.“ Demnach handelt es sich dabei um Steuerpflichtige, „bei denen die Summe der positiven Einkünfte nach Paragraph 2 Absatz 1 Nummer 4 bis 7 Einkommensteuergesetz (EStG) sogenannte ‚Überschusseinkünfte‘, wie etwa Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung, mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr beträgt. Im Falle der Zusammenveranlagung sind für die Feststellung des Überschreitens des Betrags von 500.000 Euro die Summe der positiven Einkünfte eines jeden Ehegatten oder Lebenspartners maßgebend.“
Bei den vom Landesamt für Statistik erfassten sogenannten „Einkommensmillionären“ seien jedoch auch solche Fälle enthalten, welche „beispielsweise aufgrund ihrer umfassenden gewerblichen Einkünfte gemäß Paragraph 15 EStG einen Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne des Paragraph 2 Absatz 3 EStG von 1.000.000 Euro überschreiten und daher statistisch nicht gesondert als Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften im Sinne des Paragraph 147a AO erfasst werden.“ Zusammengefasst würden also das Finanzministerium und das Landesamt für Statistik bei ihren jeweiligen Angaben auf unterschiedliche Grundlagen zurückgreifen, was sich jedoch an sich nicht widerspricht, da jeweils andere Personengruppen für andere Zwecke erfasst werden sollen.
hs
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