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Fall Hohenfried: Was passiert mit den Kindern, die ihr Zuhause verloren haben?

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Von: Christina Eisenberger

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Kinder mit Behinderung verlieren ihr Zuhause in Hohenfried. Warum die Regierung von Oberbayern sich für das Kindeswohl nur in der Einrichtung zuständig sieht, wie den betroffenen Familien jetzt geholfen wird und unter welcher Bedingung Hohenfried wieder mehr Kinder aufnehmen könnte:

Bayerisch Gmain/München - Bereits Anfang August bestimmt die Regierung von Oberbayern, dass im Haus Hohenfried in Bayerisch Gmain die Anzahl der Wohngruppen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung auf zwei zu je acht Plätzen reduziert werden soll. Der Grund: zu wenig Personal, um sich um die Kinder zu kümmern. „Die Auflage ist unverzüglich umzusetzen“, so ein Sprecher.

Regierung von Oberbayern: Nur innerhalb der Einrichtung Hohenfried für Kindeswohl zuständig

Die Regierung von Oberbayern überprüft als Aufsichtsbehörde im Heilpädagogischen Heim Hohenfried, ob das Kindeswohl der Bewohner gewährleistet ist. Doch sobald die Kinder, die durch die Schließung der Wohngruppen ihr Zuhause in Hohenfried verlieren, das Haus verlassen, sieht sich die Regierung von Oberbayern nicht mehr für das Kindeswohl der Minderjährigen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigung zuständig. „Die Verantwortung für das Kindeswohl der einzelnen jungen Menschen und gegebenenfalls deren Unterbringung außerhalb des Heilpädagogischen Heims Haus Hohenfried liegt primär bei den sorgeberechtigten Eltern, gegebenfalls bei den Vormündern oder Betreuern“, heißt es auf Nachfrage von einem Sprecher der Regierung von Oberbayern an BGLand24.de.

Der Bezirk Oberbayern als Kostenträger für die Unterbringung der jungen Menschen in Hohenfried könne die Familien bei der Suche nach Alternativplätzen oder bei einer Aufnahme des jungen Menschen in die Familie mit flankierenden ambulanten Maßnahmen unterstützen, heißt es weiter.

Bezirk Oberbayern unterstützt bei Einrichtungssuche - und stößt an Grenzen

Dafür erarbeitet im Fallmanagement laut dem Bezirk Oberbayern ein Team aus Sachbearbeitung und bezirksinternen Sozialpädagogen „personenorientierte und abgestimmte Lösungen“ für „komplexe herausfordernde Unterstützungssituationen“. Das Ziel: Den betroffenen Familien gemeinsam mit der Einrichtung kurzfristige Lösungen anbieten zu können.

Das Team des Bezirks unterstütze die Familien bei der Einrichtungssuche. „Der Bezirk Oberbayern hat jedoch kein direktes Belegungsrecht in einzelnen Einrichtungen“, so eine Sprecherin. Wenn Kinder keinen Platz in einer neuen Einrichtung erhalten können, müssen sie zurück in die Familie oder in die Obhut des Jugendamtes. Für den Fall, dass nicht unmittelbar ein Wohnort gefunden werde, sucht der Bezirk Übergangslösungen. „Auch Eltern, die unbezahlten Urlaub nehmen, um ihr erwachsenes Kind zu Hause aufzunehmen, werden von uns finanziell unterstützt“, so die Sprecherin.

Situation in Hohenfried

Die noch bestehenden Wohnplätze im Haus Hohenfried versucht der Bezirk Oberbayern „mit all seinen Möglichkeiten und unter Achtung der Vorgaben der Regierung von Oberbayern zu erhalten“. Generell und bei regelmäßigen Terminen stehe der Bezirk in engem Austausch mit dem Träger Hohenfried, der Heimaufsicht der Regierung von Oberbayern und dem Jugendamt Berchtesgaden. „Alle Beteiligten sind daran interessiert, die Plätze zu erhalten. Jedoch muss dies unter Beachtung des Kindeswohls in kurzen Abständen von der Heimaufsicht der Regierung neu bewertet werden, abhängig von der jeweiligen aktuellen Personalsituation in Haus Hohenfried. Die Leistungs- und Entgeltvereinbarung des Bezirks Oberbayern setzt auf der Betriebserlaubnis und den heimaufsichtlichen Entscheidungen der Regierung auf“, so die Sprecherin des Bezirks.

Von der Regierung von Oberbayern heißt es klar: Die Zahl der Wohngruppen und damit der Plätze ist nur möglich, wenn Hohenfried wieder genug Personal vorweisen kann.

ce

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