Haus Hohenfried kommt nicht zur Ruhe: Weitere Gruppenreduzierung angeordnet

Die Behinderteneinrichtung Haus Hohenfried muss erneut die Anzahl der Wohnplätze im Kinder- und Jugendbereich reduzieren. Den Auflagenbescheid bestätigt die Regierung von Oberbayern auf Nachfrage. Demnach müsse die Zahl der Plätze aufgrund einer „prekären Personalsituation“ von 24 auf nunmehr 16 reduziert werden, heißt es in einem internen vorliegenden Schreiben. Vor wenigen Wochen war der Vorstand, gegen den die Staatsanwaltschaft Traunstein ermittelt, abberufen worden.
Berchtesgadener Land/Bayerisch Gmain – Seit Anfang August hat Haus Hohenfried einen Interimsvorstand. In dem Schreiben, das von der Gesamtpädagogischen Leitung im Interim an Eltern und gesetzliche Betreuer versendet wurde, ergeht die Mitteilung eines weiteren Auflagenbescheids. Diesen hatten Heimaufsicht und Regierung von Oberbayern beschlossen. Haus Hohenfried erreichte der Bescheid am 8. August. Die Einrichtung wird darin aufgefordert, „unverzüglich die Anzahl der Wohnplätze von 24 auf 16 zu reduzieren“, heißt es in dem Schreiben.
Aus aktuell drei Wohngruppen im Kinder- und Jugendbereich wurde auf zwei reduziert. Bis vor wenigen Monaten gab es in Bayerisch Gmain noch sechs Gruppen. Wie die Regierung von Oberbayern auf schriftliche Anfrage bestätigt, habe man „aufgrund einer weiteren ungünstigen Entwicklung der Personalsituation in Haus Hohenfried“ bereits am Donnerstag (4. August) den Bescheid erlassen, der die Zahl der Wohngruppen „begrenzt und damit an die reduzierte Personalausstattung angepasst“. Als Aufsichtsbehörde stehe die Regierung dem Einrichtungsträger aber weiterhin „beratend und unterstützend zur Verfügung“.
Haus Hohenfried kommt nicht zur Ruhe
Eltern und Mitarbeiter hatten in den vergangenen Monaten interne Zustände bemängelt und fehlende Gesprächsbereitschaft auf Führungsebene kritisiert. Überlastungsanzeigen seien nicht weitergeleitet worden, hieß es aus Mitarbeiterkreise. Die Heimaufsicht hat daraufhin eine Taskforce auf den Plan gerufen. Der Bezirk Oberbayern klagte zunächst über „nur bedingte Kooperationsbereitschaft seitens des Trägers“.
Eine Überprüfung der Einrichtung führte zu Auflagenbescheiden und behördlichen Anordnungen. Eltern geistig eingeschränkter Kinder mussten ihre Kinder aus der Einrichtung holen wegen mangelnder Betreuungsmöglichkeit. Auch gegen den ehemaligen Vorstand wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Dieser ließ sich bereits im Juli abberufen.
kp