Bewährung kommt für Staatsanwalt „nicht in Betracht“
Lehrling (25) wegen Kinderporno-Dateien in Laufen vor Gericht: Bilder „der massivsten Sorte“
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Er habe manche Bilder selbst „widerwärtig“ und „abartig“ gefunden, erklärte der 25-jährige Lehrling vor dem Laufener Schöffengericht. Und doch hatte man bei ihm 155 kinder- und 95 jugendpornografische Dateien gefunden.
Laufen – Darunter welche von der „krassesten Sorte“, wie es Staatsanwalt Thomas Wüst ausdrückte. Der wollte dem jungen Angeklagten deshalb keine Bewährung mehr einräumen. Anders die drei Richter. Die setzten die zweijährige Freiheitsstrafe unter Auflagen auf drei Jahre zur Bewährung aus.
Sie habe noch nie jemanden so schnell so blass werden sehen, berichtete die ermittelnde Beamtin der Kriminalpolizei Traunstein von der Hausdurchsuchung um 6 Uhr morgens. Sie hatte die Dateien ausgewertet und neben Erwachsenenbildern eben auch die Abbildungen Minderjähriger gefunden. Darunter Videos mit gefesselten und geknebelten Kindern, gequält mit diversen sexuellen Praktiken.
Es sei ihm um „Kommunikation“ gegangen, beantwortete der Angeklagte die Frage nach dem „Warum“, dabei sei er in „falsche Gruppen“ geraten. „In solche Foren kommt man nicht durch Zufall“, wollte Vorsitzender Richter Martin Forster das nicht gelten lassen: „Lieber gar keine Kommunikation als eine solche.“ Es sei ein schleichender Prozess gewesen, schilderte der Lehrling, der gestand, sich „zu dem Thema hingezogen gefühlt“ zu haben, doch er selbst würde nie einem Kind so etwas antun. So „aufgestachelt“ sei schon so mancher auch im realen Leben übergriffig geworden, entgegnete Forster.
„Angucken“ habe ihn erregt, aber nicht befriedigt, gestand der 25-Jährige, der Single ist und nach eigener Aussage noch keine Beziehung hatte. Wüst vermutete als Grund, dass sich der Angeklagte schwertue „im zwischenmenschlichen Bereich“. – „Aber warum so krasse Sachen zum Teil von der massivsten Sorte?“ Der Staatsanwalt stellte fest, dass sich die Abbildungen im Laufe der Zeit „gesteigert“ hatten; seien es anfangs „nur“ Posing-Bilder gewesen, so sei es später „immer krasser“ geworden.
Die Frage eines Schöffen „wann hätte das enden sollen?“, beantwortete Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer: „Er wird sich um eine Therapie kümmern.“ Das Verfahren habe seinem Mandanten schwer zugesetzt, sagte der Verteidiger über den immer wieder weinenden Angeklagten. Schwarzer beantragte eine bewährungsfähige Strafe und damit eine „Chance“ für den Lehrling, denn „er weiß, falls nochmal etwas vorfällt, geht er in Haft.“
Thomas Wüst sprach von einem langen Tatzeitraum. Nicht zuletzt die Anzahl der Bilder und die „widerlichen“ Inhalte ließen für den Staatsanwalt nur einen Schluss zu: „Eine Bewährung kommt nicht in Betracht.“ Die Richter sahen es nach intensiver Beratung anders: Zwei Jahre auf drei Jahre zur Bewährung. Reue und Einsicht wollten sie dem Angeklagten glauben und ihm eine positive Legal- und Sozialprognose stellen. Der Lehrling hat 150 gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten sowie eine ambulante Therapie für Sexualstraftäter zu absolvieren. Der 25-Jährige akzeptierte das Urteil, der Staatsanwalt wollte sich noch nicht festlegen.
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Rubriklistenbild: © Carsten Koall/dpa/Symbolbild