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Mangelnde Kulanz in der RupertusTherme Bad Reichenhall?

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Von: Melanie Fischer

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Rupertus therme
Wie geht die RupertusTherme mit abgelaufenen Gutscheinen um? © Bayerisches Staatsbad Bad Reichenhall

Wem ist das nicht schon passiert? Plötzlich taucht ein in Vergessenheit geratener Gutschein auf und dieser ist bereits abgelaufen. In der Regel lohnt es sich, beim Anbieter um Kulanz zu bitten. Eine Leserin beklagt sich, dass dies bei der RupertusTherme in Bad Reichenhall nicht möglich sei. Stimmt das?

Bad Reichenhall – „Wie kann man die Leute einfach so abwimmeln?“ Anja, die nur mit dem Vornamen genannt werden möchte, ist extrem enttäuscht. Als sie kürzlich beim Familienbad an der RupertusTherme Bad Reichenhall ihre Gutscheine einlösen wollte, hieß es: Abgelaufene Gutscheine werden nicht angenommen.

Die besagten Gutscheine wurden am 26. Februar 2019 ausgestellt. Auch steht darauf, dass diese drei Jahre gültig und nicht in bar ablösbar sind. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung. Alles darüber hinaus ist Kulanz. Die aber laut Anja die Therme ihr nicht zugestehen möchte. Viele Male hat sie inzwischen den Kundenservice des Bades sowie die Stadt Bad Reichenhall angeschrieben, um eine Einlösung oder Auszahlung zu bewirken. - Bisher immer mit der gleichen negativen Antwort.

Geschäftsführer Sasse betont den gesetzlichen Rahmen - und die Kulanzregelung

Dirk Sasse, Geschäftsleiter der RupertusTherme, bekräftigt auf schriftliche Anfrage von BGLand24.de: „Grundsätzlich ist ein Gutschein nicht unbegrenzt gültig. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Kauf abgeschlossen wurde. Es gilt die sogenannte regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 und § 199 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).“ Anjas Gutscheine wären demnach bis Ende 2022 gültig gewesen. Auf der Website der Verbraucherzentrale heißt es, dass nach Ablauf der Frist „der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert – abzüglich seines entgangenen Gewinns – erstatten“ muss.

Aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen temporären Schließungen gibt es allerdings in der RupertusTherme eine Kulanzregelung: Die Gutscheine sind 1460 Tage, also vier Jahre ab Kaufdatum gültig. „Diese Kulanzregelung bleibt auch unbefristet so bestehen“, so Sasse.

Der Ärger über die Abweisung bleibt

Eine Kulanzregelung besteht also durchaus. Anjas Gutscheine hatten diese Kulanz allerdings um sechs Tage überschritten. Ein früheres Einlösen sei für sie einerseits nicht möglich gewesen, da sie eine an Krebs erkrankte Mutter hat: „Wir mussten einfach aufpassen.“ Andererseits sei auch das Familienbad aufgrund von Personalmangel längere Zeit geschlossen gewesen. Sie spricht davon, dass sich die Therme an nicht eingelösten Gutscheinen bereichere. „Es ist ja keine Leistung erbracht worden. Ich kenne ganz viele Leute, denen es genauso geht. Ich möchte nicht wissen, welcher Betrag da zusammen kommt.“

Sie habe in den umliegenden Bädern wie etwa der Watzmanntherme und der Therme Erding nachgefragt. Dort gäbe es kein Ablaufdatum bei Gutscheinen. „Ich hätte erwartet, dass es zumindest irgendein Entgegenkommen gibt wie wenigstens einen Teil zu ersetzen, aber keine so harte Abweisung. Das war echt heftig.“ Anja zieht für sich die Konsequenz: „Ich fahre da nicht mehr hin.“

mf

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