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Inzidenz wieder über 50: Diese Corona-Regeln drohen nun dem Berchtesgadener Land

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Von: Martin Weidner

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Corona Berchtesgadener Land
Dem Berchtesgadener Land drohen neue Corona-Einschränkungen. © dpa (Montage)

Landkreis Berchtesgadener Land - Die Sieben-Tages-Inzidenz ist im Landkreis Berchtesgadener Land am Montag (26. Juli) den achten Tag in Folge gestiegen. Dabei wurde mit dem Wert von 58,5 (Stand: 26. Juli, 0 Uhr) nun sogar erstmals der Grenzwert von 50 überschritten. Bleibt dies nun zwei weitere Tage in Folge so, drohen dem Landkreis neue Corona-Einschränkungen.

Bereits Anfang Juni hatte die bayerische Staatsregierung beschlossen, im Rahmen der 13. Bayerischen Infektionsschutzverordnung nur noch zwischen zwei Inzidenz-Kategorien zu unterscheiden - und zwar zwischen 0 und 50 sowie zwischen 50 und 100. Steigt bzw. fällt der Wert dann drei Tage hintereinander unter/über den entsprechenden Grenzwert, treten jeweils neue Regeln in Kraft.

Mit dem Wert von 58,5 lag der Landkreis am Montag sogar deutschlandweit auf Platz drei bei den „Corona-Hotspots“ (News-Ticker Montag, 26. Juli). Der frühere Schwellenwert von 35 wurde übrigens abgeschafft.

BGLand24.de hat die wichtigsten Regeln, die dann in Kraft treten würden, im Überblick zusammengefasst.

Kontaktbeschränkungen:

Bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 dürfen sich nur zehn Personen aus drei verschiedenen Haushalten treffen. Unter 50 bleibt es bei der Begrenzung von zehn Personen, allerdings entfällt da die Haushaltbegrenzung. Bedeutet also, dass sich bei einer Inzidenz unter 50 zehn Personen aus zehn Haushalten treffen könnten. Genesene und Geimpfte werden jeweils nicht mitgerechnet.

Gastronomie:

Hier würden die Zügel wieder angezogen: Ab einer Inzidenz von 50 besteht für Gäste vorherige Reservierungspflicht. Außerdem gilt eine Testpflicht - außer für Geimpfte und Genesene, die einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.

Private Feiern / Veranstaltungen:

Auch hier würden die Regeln wieder verschärft: Es wären dann nur noch Feiern mit maximal 50 Personen in Außen- und 25 in Innenbereichen erlaubt. Darunter (also bei Inzidenzen unter 50) gelten andere Grenzwerte (100 außen, 50 innen). Zudem gilt bei Inzidenzen ab 50 auch wieder eine entsprechende Testpflicht.

Schule:

Das Landratsamt hat bereits letzte Woche die Wiedereinführung der Maskenpflicht am Platz für Schüler von weiterführenden Schulen angekündigt. Die weiteren Regelungen für die Schule sind in der aktuellen Infektionsschutzverordnung nachzulesen.

Sport:

Sport ohne Personenbegrenzung bleibt grundsätzlich möglich - allerdings greift ab der Inzidenz von 50 dann wieder eine Testpflicht. Ausgenommen davon wäre lediglich kontaktfreier Sport von Gruppen bis zu zehn Personen unter freiem Himmel oder von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren ohne Testnachweis. Mit aktuellem Testnachweis gibt es keinerlei Beschränkung in der Personenanzahl.

mw

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