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Umstrittene Lärm-Hundewiese in Waldkraiburg: Was es für einen dauerhaften Betrieb braucht 

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Von: Jörg Eschenfelder

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Die Hundewiese im Siemenspark (rechts vom Weg) ist keine 30 Schritte von den Anwohnern weg; der Spiel- und Bolzplatz ist über hundert Meter weg und auf dem Bild nicht mehr zu sehen.
Die Hundewiese im Siemenspark (rechts vom Weg) ist keine 30 Schritte von den Anwohnern weg und wegen des Lärms umstritten. Das Landratsamt Mühldorf hat jetzt eine klare Forderung für den Dauerbetrieb. © Eschenfelder

Die Hundewiese im Siemens-Park ist wegen des Lärms umstritten. Jetzt hat das Landratsamt Mühldorf klargestellt, was es bisher gemacht hat und was noch fehlt.

Waldkraiburg / Mühldorf - Am Dienstag (31. Januar) steht die umstrittene Hundewiese im Siemens-Park auf der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses. Der Grund: „Lärmbeschwerden“.

Wie berichtet, beschweren sich die Anwohner massiv über das Hundegebell sowie die Rufe der Hundehalter. Der Lärm sei so stark, dass sie ihre Balkone und die Gärten nicht mehr nutzen könnten. Die Stadt hatte in diesem Zusammenhang immer wieder darauf verwiesen, dass es zur Einschätzung der Situation auch das Landratsamt Mühldorf eingeschaltet hätte.

Auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen teilte Wolfgang Haserer, Pressesprecher im Landratsamt Mühldorf, mit, dass vor einem Jahr eine entsprechende Anfrage eingegangen sei: „Der Stadt wurde mitgeteilt, dass eine Abschätzung der Lärmsituation durch das Landratsamt aus immissionsschutzrechtlicher Sicht nur sehr bedingt möglich sei.“ Für den damaligen Probebetrieb wurde „eine Beschränkung der Nutzungszeiten empfohlen“.  

Bislang keine Lärmmessungen durch das Landratsamt

Lärmmessung wurden, so die Stellungnahme, durch das Landratsamt, „nicht durchgeführt, da diese aufgrund der inhomogenen Geräuschentwicklung bei Hundegebell nicht repräsentativ und daher für eine rechtliche Entscheidung nicht geeignet wären.“ 

Für dauerhaften Betrieb braucht es ein Lärmgutachten

Die Hundewiese wurde ja zunächst nur probeweise betrieben. „Soweit die Hundewiese dauerhaft weiterbetrieben werden soll“, so das Landratsamt, „ist durch die Stadt ein Lärmschutzgutachten eines Fachbüros vorzulegen, das die Auswirkungen des Hundegebells rechnerisch ermittelt und beurteilt.“ Dann erst ließen sich rechtssichere Auflagen für einen Dauerbetrieb und den Schutz der Anwohner ermitteln. Das könne die Nutzungszeiten, aber auch die Anzahl der Hunde oder Lärmschutzmaßnahmen betreffen.

Gespräche zwischen Landratsamt und Stadt

Seit Dezember sei das Landratsamt in Gesprächen mit der Waldkraiburger Stadtverwaltung. Das führte zu einer nochmaligen Reduzierung der Nutzungszeiten. „Darüber hinaus wird die Stadt bis Ende Januar in ihren Gremien entscheiden“, so das Landratsamt, „ob an der Hundewiese am bestehenden Standort festgehalten werden soll. Je nach Beschluss müsste die Zulässigkeit mittels Lärmgutachten nachgewiesen werden.“ Oder es müssten unter Umständen „alternative Hundefreilauflösungen auf dem Stadtgebiet angeboten werden.“

Keine generelle Verpflichtung für Hundewiese

Von den anderen Hundefreilaufflächen im Landkreis sind dem Landratsamt keine Beschwerden der Anwohner bekannt. Eine Gemeinde sei nicht verpflichtet, eine Hundewiese anzubieten. Jedoch müssen, wenn es in der Kommune einen generellen Leinenzwang gibt, im Sinne einer tiergerechten Haltung „ausreichend große Freilaufflächen vorhanden sein, die vom einzelnen Hundehalter mit zumutbarem Aufwand erreicht werden können“, so das Landratsamt unter Verweis auf die Auslegung der Tierschutzhundeverordnung.

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