1. rosenheim24-de
  2. Bayern
  3. Landkreis Mühldorf

Waldkraiburg: Eine Wohneinheit mehr und dennoch braucht es keinen Spielplatz

Erstellt:

Von: Raphaela Lohmann

Kommentare

Ortsschild der Stadt Waldkraiburg im Landkreis Mühldorf a. Inn
In Waldkraiburg will eine Gewerbeeinheit in eine Wohnung umwandeln. © Angelika Warmuth

Ein Bauherr will eine Gewerbeeinheit in eine Wohnung umwandeln. Damit werden es insgesamt acht Wohneinheiten. Warum es zu dem Gebäude dennoch keinen Spielplatz geben muss, kam im Stadtentwicklungsausschuss zur Sprache.

Waldkraiburg - Erst wenige Minuten vorher diskutierte der Stadtentwicklungsausschuss noch über die Spielplatz-Satzung und beim nächsten Tagesordnungspunkt ging es bereits genau darum: Ob eine Wohnanlage mit mehr als vier Wohnungen einen Spielplatz braucht oder ob es in dem Fall auch ohne geht?

Ab vier Wohneinheiten braucht es Spielplatz

In diesem Fall beantragt ein Bauherr die Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus in eine weitere Wohneinheit. Damit werden es insgesamt acht Wohnungen. Ab vier Wohneinheiten in einem Gebäude schreibt die Bayerische Bauordnung zwingend einen Kinderspielplatz vor, auf die Bauamtsleiter Carsten Schwunck verwies. Das Wohn- und Geschäftshaus hat aber bislang keinen Spielplatz.

Dafür gibt es vom Eigentümer gute Gründe: Denn als die Vorschrift zu Kinderspielplätzen 1974 in Kraft trat, gab es in dem Wohn- und Geschäftshaus bereits sechs Wohneinheiten. 2004 kam zuletzt durch eine Nutzungsänderung eine weitere Wohneinheit hinzu. Zu diesem Zeitpunkt hat die Stadt Waldkraiburg keinen Nachweis verlangt. Außerdem sei auf dem Grundstück kein Platz für die Errichtung einer Spielfläche vorhanden. „Ein Spielplatz ist dort nicht mehr herzustellen“, sagte Schwunck. Außerdem sehen die Pläne für die achte Wohnung kein Kinderzimmer vor.

„Die Fakten hierzu wurden bereits im Vorfeld geschaffen“, sagte Schwunck. Dem pflichtete auch Wolfgang Hintereder (UWG) bei: „Die Flächen dort sind alle versiegelt, alles andere funktioniert nicht.“ Einstimmig segnete der Stadtentwicklungsausschuss den Bauantrag ab, die beantrage Abweichung kann in diesem Fall erteilt werden.

Auch interessant

Kommentare