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Saunahaus zu nah beim Nachbarn? Welche Probleme ein Hotel in Reit im Winkl beim Umbau hat

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Von: Josef Hauser

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Aufgrund notwendiger Nachbesserungen war der Gemeinderat mit dem geplanten Umbau dieser Hotelanlage an der Gartenstraße zusammen mit dem dazu gehörenden Anwesen am Kaiserweg noch nicht einverstanden. Hauser
´Hotelanlage an der Gartenstraße. © Hauser

Der Umbau einer Hotelanlage mit zwei benachbarten Häusern an der Gartenstraße und am Kaiserweg war Thema im Gemeinderat. Dabei gab es Dikssuionen.

Reit im Winkl – Der Gemeinderat in Reit im Winkl diskutierte in seiner jüngsten Sitzung den geplanten Umbau einer Hotelanlage. In der vorhandenen Hotelanlage Gartenstraße und Kaiserweg sollen durch Zusammenlegung der bisherigen Zimmer und Wohnungen insgesamt 15 Ferienwohnungen entstehen. Außerdem ist die teilweise Erweiterung der Balkone und am Anwesen Gartenstraße die Errichtung eines Quergiebels geplant. Der vorhandene Anbau soll zudem aufgestockt und ein Saunahaus errichtet werden.

Anbau eines Windfangs

Der Anbau im Norden am Anwesen Gartenstraße war bisher einstöckig und für Arzt- und Gymnastikräume genehmigt. Dieser soll nun aufgestockt werden auf eine Höhe von 5,7 Metern. Außerdem ist im Erdgeschoss der Anbau eines Windfangs mit einer Größe von 7,5 Quadratmetern geplant.

Nach Westen hin soll der Anbau um eine Fläche von 2,8 mal 5,1 Metern erweitert werden. Diesbezüglich habe das Landratsamt bereits angedeutet, dass die Abstandsflächenberechnung nochmals nachgeprüft werden müsse, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) dazu.

Bei einer im Erdgeschoss ursprünglich geplanten Errichtung einer Rezeption mit Tagescafé habe der Planer inzwischen die Auskunft gegeben, dass das Tagescafé nicht mehr vorgesehen sei, sondern lediglich noch eine Rezeption.

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Tagescafé nicht mehr vorgesehen

Hier müsse die Planung noch angepasst werden. An beiden Gebäuden sollen zum Teil die Balkone erweitern werden. Auch hier ergäben sich neue Abstandsflächen, die aber vom Landratsamt geprüft würden. Ein weiter am Haus Gartenstraße geplanter Quergiebel entspräche der Baugestaltungssatzung.

Aufenhaltsraum nicht genehmigt

Das Saunahaus soll mit einer Größe von 4,5 mal 9 Metern und einer Wandhöhe von 2,8 Metern mit Außenpool an der südöstlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Aufgrund des Ruheareals ergebe sich jedoch ein Aufenthaltsraum, aufgrund dessen das Gebäude nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden könne, gab Bürgermeister Schlechter hier zur Auskunft. An der Grundstücksgrenze seien nur Gebäude ohne Aufenthaltsraum zulässig.

Die Gemeindeverwaltung habe sich diesbezüglich bereits mit dem Landratsamt in Verbindung gesetzt. Es bestehe Einigkeit, dass diese Situierung nicht genehmigungsfähig sei, außer es würden die benötigten Abstandsflächen vom Grundstücksnachbarn übernommen.

Panoramafenster werden umgeplant

Ansonsten habe bereits das Landratsamt dem Planer mitgeteilt, dass die Panoramafenster einer Abweichung von der Baugestaltungssatzung bedürften. Gemäß dieser müssten diese in stehende Formate unterteilt werden. Der Planer habe dem Landratsamt bereits mitgeteilt, dass eine Abweichung nicht notwendig sei, die Fensterelemente würden allesamt entsprechend umgeplant.

„Die Verwaltung begrüßt die geplante Investition in das touristische Angebot ausdrücklich, empfiehlt jedoch aufgrund der vielen notwendigen Nachbesserungen, den Antrag zunächst abzulehnen“, sagte Bürgermeister Matthias Schlechter. Bei Vorlage einer Änderungsplanung könne dieser dann erneut behandelt werden.

Der Gemeinderat schloss sich einhellig dieser Empfehlung an und verweigerte dem Bauantrag zunächst einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

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