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Geschrei „egal ob tags oder nachts“: Tochter (55) und Enkelin (30) weiterhin unter Mordverdacht

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Von: Daniela Haindl

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Ein 75-jähriger Töginger soll von seiner Tochter und Enkelin vergiftet worden sein.
K. soll von seiner Tochter und Enkelin vergiftet worden sein. © Haindl

Im Mordprozess gegen eine Töginger Mutter (55) und ihre Tochter (33) soll Anfang Dezember das Urteil fallen. Am Montag (28. November) sagte ein Nachbar der Familie als letzter Zeuge aus – auch ein Löffel spielte eine Rolle.

Töging/Traunstein – Es war der siebte Tag im Prozess gegen die Tögingerin K. und ihre Tochter S. Während die 55-jährige K. ihrem Vater (75) heimtückisch eine Überdosis Medikamente in sein Essen gemischt haben soll, wird der 30-jährigen S. Mittäterschaft vorgeworfen. Handfeste Beweise liegen in dem Fall jedoch nicht vor und auch das Gutachten von einem Esslöffel des Verstorbenen brachte keine neuen Erkenntnisse. Die am Löffel haftende DNA stammte ausschließlich von dem Geschädigten.

Der Töginger, welcher am 5. August 2021 laut Rechtsmedizin an einer Überdosis Beruhigungsmittel starb, konnte glücklicherweise Anfang Oktober 2021 noch obduziert werden. K. hatte kurz nach dem Auffinden der Leiche ihres Vaters eine Feuerbestattung vereinbart. Diese hatte ihr Sohn (und Bruder von S.) aber noch abwenden können: Er wusste, dass der Opa neben seiner Frau liegen wollte und bestand auf einer Erdbestattung. Von den mutmaßlichen Plänen seiner Mutter und Schwester soll der Alleinerbe des Rentners keine Kenntnis gehabt haben.

„Hexen“ sollten nichts kriegen

Als ältester Enkel, war der 33-Jährige bei seinen Großeltern in Töging aufgewachsen, hatte dann studiert und ist seither in einer Großstadt wohnhaft. Für seinen Opa war er die einzige und große Hoffnung, denn immer wenn im Obergeschoss seines Hauses geschrien und gezofft wurde, dann sehnte sich der Rentner danach, dass sein Enkel heimkomme und sich um alles kümmere – so hatten mehrere Zeugen in dem Prozess ausgesagt. Zwar wohnte dessen eigene Schwester im ersten Stock des großväterlichen Anwesens, und auch sie war bei dem Opa aufgewachsen – doch Vertrauen brachte der Rentner ihr angeblich keines entgegen: Sein einziges Hab und Gut – das Töginger Anwesen – wollte der 75-Jährige nicht in die Hände „der Hexen“ kommen lassen, so Zeugen.

Verstorbener bat Nachbarn um Geld

Seit einigen Jahren soll S.(30) mit ihren zwei kleinen Kindern und dem Ehemann über dem Rentner gelebt haben und war für dessen Versorgung mitverantwortlich. Ihr Bruder habe regelmäßig Geld an sie für Lebensmittel und Kleidung für den Opa überwiesen. Als sie angab, die Mehrbelastung mit dem Kochen und Pflegen des 75-jährigen Rentners nicht mehr bewältigen zu können, beauftragte ihr Bruder den Mobilen Pflegedienst und „Essen auf Rädern“. „Seit der Pflegedienst kam, sah er wieder viel besser aus“, sagte auch der letzte Zeuge am 28. November aus. Oft habe sich der 75-Jährige aber beklagt, nichts zum Essen daheim zu haben. „Manchmal bat er mich auch um Geld. Er müsse den Ehemann seiner Enkelin zur Arbeit fahren und habe nicht genug für das Benzin. Auch Hundefutter fehlte ihm oft“, sagte der Zeuge, welcher in der Nachbarschaft des Tögingers lebt.

„Die Jungen müssen raus“

„Ich habe kurz vor seinem Tod noch mit ihm geredet, und da hat er wieder gesagt: ‚Die Jungen müssen raus.‘“, so der Zeuge. „Außerdem hat er erzählt, dass er von dem Mann seiner Enkelin so geschubst worden wäre, dass er unter dem Rosenbusch im Garten landete.“ Auch von weiteren Handgreiflichkeiten weiß der Nachbar: Bereits kurz vor der Heirat habe S. von ihrem Mann auf offener Straße eine Watsche bekommen. „Bis zu uns herüber haben wir die Schreierei gehört - egal ob tags oder nachts“, sagte der Töginger aus. Die Auseinandersetzungen zwischen S. und ihrem Mann wurden in dem Prozess von vielen Zeugen angesprochen. Auch die Angeklagte K. hatte schon zu Beginn der Verhandlungen ausgesagt, dass es zu großen Auseinandersetzungen zwischen ihr und ihrem Schwiegersohn gekommen sei. Doch werden diese Aussagen der Kammer eine Entscheidung für das Urteil über die beiden Frauen erleichtern?

Tatsache ist, dass die Vorwürfe gegen die beiden Frauen vorwiegend aus dem Mund des Schwiegersohnes stammen. Vorwürfe gegen ihn, wegen vorliegender Alkoholsucht und Gewalttätigkeit, scheinen Hand und Fuß zu haben – doch ist dies der Glaubwürdigkeit seiner Aussagen vor der Polizei zuträglich? Die Verhandlung wird am 5. Dezember um 9 Uhr fortgesetzt, dann werden der Staatsanwalt und die Verteidiger der Angeklagten ihre Plädoyers vorbringen. Das Urteil könnte noch an diesem – aber auch an einem noch unbekannten weiteren Termin im Dezember verkündet werden. Wie es ausfallen wird bleibt spannend.

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