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Prozess um Missbrauch Ende März in Traunstein - Priester muss erscheinen

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Das Landgericht Traunstein will am 28. März über die Zivilklage eines Missbrauchsopfers gegen Vertreter der katholischen Kirche verhandeln. „Das persönliche Erscheinen des beklagten Priesters und eines informierten Vertreters der beklagten Erzdiözese wurde angeordnet“, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet.

Traunstein – Bei dem Kläger handele es sich um einen Mann, der angibt, von dem Priester - einem verurteilten Wiederholungstäter - in Garching an der Alz missbraucht worden zu sein. Seine Zivilklage, eine sogenannte Feststellungsklage, richte sich gegen vier Beschuldigte: den mutmaßlichen Täter, das Erzbistum und die früheren Erzbischöfe Kardinal Joseph Ratzinger und Kardinal Friedrich Wetter.

Die Diözese hatte selbst den Weg für den Prozess frei gemacht. Das Bistum hatte vor gut einer Woche klargestellt, dass es sich nicht auf Verjährung berufen will. „Die Erzdiözese ist bereit, zur Anerkennung des Leids des Klägers ein angemessenes Schmerzensgeld zu leisten und für darüber hinausgehende Schadenersatzbegehren eine angemessene Lösung zu finden“, hatte das Erzbistum mitgeteilt.

dpa

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