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„Keinen Bock, sich von ‚Schratzen‘ nerven zu lassen“ – oder haben einfach viele Eltern versagt?

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Von: Julia Grünhofer

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Kind isst Nudeln und Adult-only-Schild
In einem Restaurant an der Ostsee sind Kinder unter zwölf Jahren unerwünscht. Auch die OVB24-Leser haben eine Meinung zu dem Thema. (Symbolbild) © Collage (pixabay, picture alliance / dpa | Julian Stratenschulte)

Im Restaurant „Schipperhus“ in Dierhagen an der Ostsee sind Kinder unter zwölf Jahren unerwünscht. Die Entscheidung der Wirtin sorgt deutschlandweit für Aufsehen. Auch viele OVB24-Leser haben eine Meinung zu dem Thema:

Dierhagen - In einem Restaurant an der Ostsee sind künftig keine Kinder unter zwölf Jahren mehr erlaubt. Für die Inhaberin Ricarda Biebl war es eine schwierige, aber nötige Entscheidung, teilte sie der Bild-Zeitung besorgt mitDenn die ruhige Atmosphäre in ihrem Lokal sei schon öfters durch junge Gäste verdorben worden.

Restaurant an der Ostsee erlaubt nur Gäste ab 12 Jahren

So beschrieb die Wirtin gegenüber der Bild: Ein Kind eines Ehepaares aus München habe mit Buntstiften die Wände bemalt, sei mit sandigen Füßen auf dem Tisch herumgelaufen und habe Nudeln mit Tomatensoße an die Wand geschmissen. Die Wirtin habe die Eltern darum gebeten, das Kind aufzuhalten. Das habe den Eltern jedoch nicht gefallen. „Wir wurden wüst beschimpft – wie eigentlich immer, wenn wir etwas sagen“, zitierte die Bild-Zeitung Ricarda Biebl.

Die Entscheidung der „Schipperhus“-Wirtin wird seitdem kontrovers diskutiert. Doch ist es legitim, Kindern ein Hausverbot zu erteilen? Wir haben Euch um Leserbriefe gebeten und Ihr habt fleißig geschrieben:

Kinderverbot in Restaurants: Das sind Eure Leserbriefe

Steffi Lenz aus dem Berchtesgadener Land

Man muss den Kindern ja keine mehr hinter die Löffel geben, aber heutzutage lesen zahlreiche Eltern einfach zu viele Ratgeber und haben kein Bauchgefühl mehr beziehungsweise kümmern sich gar nicht um die Erziehung. Ich konnte mit unserem wirklich großen Kinder-Patchwork-Haufen immer essen gehen. Sind die Kinder lästig geworden, durften sie auch Handy spielen und wenn das nichts half, ging’s ab nach Hause.

Ich denke, jeder verdient sich das Essen gehen in einem Lokal mehr oder weniger schwer. Daher sollte es auch jeder in Ruhe genießen können. Bis zu einem gewissen Grad soll man den Kindern schon mit Geduld entgegenkommen, denn sie müssen es ja auch lernen. Allerdings habe ich heutzutage das Gefühl, dass den Kindern nur noch beigebracht wird: „Du bist ein Kind und hast alle Rechte der Welt. Tu und lass was du willst, das ist gut für deine Entwicklung.“ Später kann sich ja dann die Gesellschaft damit auseinandersetzen.

Das Erlernen, Grenzen zu akzeptieren, ist meines Erachtens mindestens so wichtig wie Grenzen zu setzen, um eine gesunde Sozialkompetenz zu erlangen. Ich denke, wenn man sich Entwicklung des Umgangs miteinander so ansieht, sind wir auf keinem guten Weg.

Tina aus Bayern

Ich bin Mama von zwei Kids (4 und 1,5 Jahre alt) und finde des Konzept mega. Denn wenn ich mal das Privileg bekomme, alleine ohne Kids essen zu gehen, dann hab ich definitiv auch keinen Bock, mich von den Schratzen anderer Leute nerven zu lassen. Deswegen finde ich es durchaus legitim, dass es Ü18-Hotels, Ü12-Restaurants usw. gibt. Bei einem Horrorfilm ab 18 Jahren im Kino verklag ich ja auch keinen, nur weil meiner Kinder nicht rein dürfen. Jedem Wirt sein Konzept - eine Zielgruppe gibts schließlich immer.

Stefanie aus Bayern

Also in ein Restaurant, in dem Kinder generell unerwünscht sind, gehe ich auch nicht alleine. Einfach aus Prinzip. Ich kann es ein Stück weit verstehen, wenn die Leute in Ruhe essen möchten, allerdings trifft nicht die Kinder die Schuld, sondern die Eltern. Denn die haben es verpasst, ihren Kindern beizubringen, sich dort zu benehmen.

Judith Wallner aus Prien am Chiemsee

Leider trifft es auch die gut erzogenen Kinder. Ich kann die Wirtin verstehen. Kinder, die mit Essen um sich werfen, schreiend durchs Lokal rennen und den Bedienungen vor die Füße laufen, sind für alle eine Zumutung. Und die Eltern schauen zu - der Nachwuchs soll sich ja frei entfalten. Ich habe einen Enkel und bin sehr kinderlieb, aber ich finde, manches geht halt wirklich zu weit.

Horst Geiger aus Lichtenfels

Ich finde diese Maßnahme zwingend erforderlich und bin froh darüber, dass endlich mal jemand den Mut hat so etwas durchzuziehen. Ich hoffe, dass dies auch in unserer Gegend Schule macht. Wenn wir in eine Wirtschaft oder ein Restaurant gehen, dann müssen wir ja auch für das, was wir verzehren, bezahlen und haben somit auch Anspruch auf eine entspannte Atmosphäre und Ruhe. Die Begleitpersonen (Eltern, Großeltern, etc.) der Kinder wollen doch ebenfalls in Ruhe essen und sollten schon deshalb ihre schreienden Bälger im Griff haben. Wenn nicht, dann sollen sie zu Hause bleiben und den Stress alleine ertragen.

Warum hier die Besitzerin des Restaurants „Schipperhus“ gesteinigt wird, ist nicht zu verstehen. Sie hat mit ihrer Entscheidung alles richtig gemacht. Letztendlich ist das ihr Lokal und somit darf sie entscheiden, was sie möchte. Wem das nicht gefällt, kann ja woanders hingehen und dort den Lärm und tobende Kinder genießen.

Es muss dem Nachwuchs nicht alles erlaubt werden. Ein Minderjähriger darf ja auch nicht mit Papa ins Bordell oder in die Spielhölle oder mit Mama durch die Discos ziehen. Das wird doch auch akzeptiert. Ich habe selbst drei Kinder (schon lange erwachsen) und konnte überall mit ihnen hin, ohne dass sich darüber jemand beschweren musste oder nicht seine Ruhe hatte. Leider fehlt mittlerweile den meisten Kindern und Jugendlichen Anstand, Respekt und Ordnung.

Was haltet Ihr vom Kinderverbot in Restaurants? Schickt uns Eure Leserbriefe

In dem Restaurant „Schipperhus“ in Dierhagen haben Kinder unter zwölf Jahren nun Hausverbot. Doch ist es legitim, Kindern ein Hausverbot zu erteilen oder findet Ihr die Reaktion der Wirtin unangemessen? Würdet Ihr ein Lokal, in dem Kinder unerwünscht sind, besuchen, oder eher meiden?

Schreibt uns zum Thema per Mail an leserbriefe@ovb24.de (Kennwort: „Kinderverbot“ im Betreff). Bitte sendet uns neben Euren Zeilen auch unbedingt Euren Namen und Euren Wohnort – und am besten auch ein Foto von Euch. Die Redaktion veröffentlicht Eure Leserbriefe samt komplettem Namen und Wohnort anschließend in einem Artikel.

Anm. der Red.: Die Redaktion behält sich vor, Zuschriften entsprechend zu kürzen oder die Veröffentlichung gegebenenfalls ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

jg

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