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Knappe Entscheidung nach missachtetem Kontaktverbot: Hernández muss nicht ins Gefängnis

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Von: Max Partelly

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Lucas Hernandez
FC Bayern München Profi Lucas Hernández muss nicht ins Gefängnis. Das entschied das Landgericht Madrid. © picture alliance/Sven Hoppe

Für den FC Bayern München gibt es gute Nachrichten. Noch mehr dürfte es Lucas Hernández freuen, denn er entging nur knapp einer sechsmonatigen Haftstrafe in Spanien.

Madrid - Erleichterung für Hernández: Der Fußball-Profi des FC Bayern München muss in Spanien doch nicht ins Gefängnis. Die spanische Justiz hat einer Berufungsklage der Anwälte des 25 Jahre alten Franzosen stattgegeben, wie das Landgericht in Madrid am Mittwoch mitteilte.

Wegen häuslicher Gewalt war schon 2019 eine sechsmonatige Haft von einem Strafgericht in Madrid verhängt worden. Kurz vor Fristende kam nun die Entwarnung. Wenn die Justizentscheidung sich verzögert hätte, hätte das laufende Berufungsverfahren keine aufschiebende Wirkung gehabt. Die Frist zum Antritt der Haftstrafe wäre am Donnerstag um Mitternacht abgelaufen.

Nach Angaben des Gerichts wurde die Haftstrafe für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt. In dieser Zeit darf sich Hernández keine Fehltritte leisten, sonst wird die Haftstrafe doch noch fällig und er muss in Spanien ins Gefängnis. Auch wenn er die Anstalt im Fall der Fälle wählen könnte, dürfte keinen Anreiz darstellen.

Handgreiflicher Streit im Februar 2017 als Hintergrund der Verhandlung

Der Grund für die ursprüngliche Anklage war ein handgreiflicher Streit des Weltmeisters von 2018 mit seiner damaligen Freundin und heutigen Frau, der sich bereits vor viereinhalb Jahren - im Februar 2017 - ereignete. Damals spielte Hernández noch für Atlético Madrid. Beide wurden seinerzeit wegen häuslicher Gewalt zu gemeinnütziger Arbeit und einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt.

Wegen einer schnellen Versöhnung verreisten Hernández und seine Partnerin aber noch während der sechs Monate gemeinsam. Hier liegt das Problem, denn der Profi verstieß damit gegen das Annäherungsverbot. Die Verurteilung zur Haftstrafe war die Folge.

Spanien geht hart gegen häusliche Gewalt vor - Experten hatten andere Prognose für Urteil

Spanien nimmt den Kampf gegen häusliche Gewalt sehr ernst. Selbst bei unbekannten Personen urteilen die Gerichte streng und auch die Medien berichten ausführlich. Um zu verhindern, dass eine Aussöhnung erzwungen wird, bleibt in Spanien ein Kontaktverbot dann bestehen, wenn es eine Versöhnung gegeben hat.

Das neue Urteil kommt überraschend. Es war von Experten mehrheitlich erwartet worden, dass die Berufung abgelehnt werden würde. Unter anderem deshalb, weil Hernández kein sogenannter Ersttäter ist. Gegen ihn gibt es nach Justizangaben insgesamt zwei rechtskräftige Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt.

mda mit Material der dpa

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