Fischbestände erhalten
AfD im Landtag will bayerische Teichwirtschaft stärken: „Fischotter müssen bejagt werden dürfen“
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München - Die AfD fordert, dass Fischotter bejagt werden dürfen, um die Fischbestände zu schützen.
Die Meldung im Wortlaut
Die AfD-Landtagsabgeordneten Andreas Winhart und Gerd Mannes haben einen Antrag vorgelegt, in dem sie die Bayerische Staatsregierung auffordern, den Fischotter in die Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten aufzunehmen. Dies bedeutet, dass der Fischotter zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt in einem Umkreis von 200 Metern um Gewässer abgeschossen werden darf. In befriedeten Bezirken, Naturschutzgebieten und Nationalparks bleibt die Otterjagd weiterhin verboten.
Die Kreisverwaltungsbehörden sollen erwerbswirtschaftlich genutzte Fischteichanlagen, Abschnitte von Be- und Entwässerungsgräben sowie Abschnitte von öffentlichen Straßen festsetzen, in denen die Bejagung des Fischotters genehmigt wird. Der Parlamentarische Geschäftsführer und jagdpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Andreas Winhart, erläutert dies wie folgt:
„Die schnell wachsenden Fischotterbestände in Bayern gefährden zunehmend die heimische Teichwirtschaft. Aufgrund der finanziellen Schäden kommt es immer häufiger zu Betriebsaufgaben. Auch die Artenvielfalt und die Biodiversität in Gewässern werden durch Fischotter bedroht. Um die Fischbestände zu schützen, ist es notwendig, den Fischotter in die Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten aufzunehmen. Als AfD setzen wir uns für die bayerische Teichwirtschaft ein! Daher fordern wir die Staatsregierung zum Handeln auf. Wir stehen für einen Naturschutz im Einklang mit wirtschaftlichen Erfordernissen.“
Pressemitteilung der AfD Fraktion im Bayerischen Landtag
Rubriklistenbild: © dpa (Silas Stein)