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AfD scheitert mit Klage gegen bayerischen Landtag vor Verfassungsgerichtshof

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Von: Sebastian Aicher

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Bayerischer Verfassungsgerichtshof in München. (Symbolbild)
Bayerischer Verfassungsgerichtshof in München. (Symbolbild) © picture alliance/dpa | Tobias Hase

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen AfD-Antrag über die Besetzung des sogenannten Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) im Landtag am Donnerstag abgelehnt.

München – Der Antrag sei unzulässig, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Peter Küspert. Die AfD hatte die Zusammensetzung und das Wahlverfahren im Verfahren der Meinungsverschiedenheit klären wollen. Aber: „Für solche Beanstandungen ist das von ihnen gewählte Verfahren gerade nicht vorgesehen“, sagte Küspert. Für den Gerichtshof sei es darum „weder geboten noch sachgerecht, auf die Sache einzugehen“.

Das PKG kontrolliert unter anderem die Arbeit des Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen.

Laut Gesetz sieben Abgeordnete im PKG

Ihm gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse steht das Vorschlagsrecht für drei Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums der CSU-Fraktion zu und das für je ein Mitglied den Fraktionen von Bundnis 90/Die Grünen, der Freien Wähler, der SPD und der AfD. Die FDP-Fraktion hat kein Vorschlagsrecht.

AfD sieht verfassungsrechtliche Rechte als Oppositionsfraktion verletzt

Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache. Das Gremium ist derzeit allerdings nur mit sechs Mitgliedern besetzt, da weder die von der AfD-Fraktion zu Beginn der Wahlperiode im Dezember 2018 als Mitglied oder Stellvertreter vorgeschlagenen Kandidaten, noch die nachfolgenden Wahlvorschläge der Fraktion in drei weiteren Wahlgängen im Jahr 2019 in je geheimer Wahl die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht haben. Die AfD, von der einige Mitglieder wegen ihrer Nähe oder Kontakten in die rechtsextreme Szene immer wieder in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten, sieht dadurch ihre verfassungsrechtlichen Rechte als Oppositionsfraktion massiv verletzt.

aic mit Material der dpa/Pressemitteilung Bayerischer Verfassungsgerichtshof

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