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Schwarzfahrer (30) tritt Schaffnerin in Rücken - mutiger Beobachter greift ein

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Nachdem ein 52-Jähriger beobachtete, wie ein Schwarzfahrer einer Schaffnerin in den Rücken trat und anschließend zu fliehen versuchte, verfolgte er ihn und brachte ihn zu Boden. Beim Flüchtenden wurde ein Atemalkoholwert von 2,87 Promille gemessen.

Die Mitteilung im Wortlaut:

München - Gegen 10.55 Uhr kam es am Bahnhof Pasing zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einer 36-jährigen Zugbegleiterin und einem 30-jährigen Fahrgast. Bei der Ticketkontrolle in einer Regionalbahn Richtung München konnte ein in Tutzing zugestiegener Deutscher kein gültiges Ticket vorzeigen.

Als der Zug am Bahnhof in Pasing planmäßig hielt, stellte sich die Zugbegleiterin dem in Neuhausen Wohnenden in den Weg und blockierte die Tür. Der 30-Jährige schubste die DB-Mitarbeiterin heftig zur Seite, stieß ihr dabei mit dem Knie in den Rücken und flüchtete auf den Bahnsteig.

Ein 52-jähriger Italiener hatte den Vorfall im Zug beobachtet. Der in Starnberg Lebende stieg aus und verfolgte den Flüchtenden. Nach wenigen Metern hatte er ihn am Bahnsteig 3-4 des Bahnhofes Pasing eingeholt. Er stellte den 30-Jährigen, brachte ihn zu Boden und hielt ihn einige Minuten fest bis sich die Situation beruhigte. Beim Eintreffen alarmierter Bundespolizisten standen alle Beteiligten wieder am Bahnsteig.

Die Beamten nahmen den Sachverhalt und alle Personalien der Beteiligten vor Ort auf. Die Zugbegleiterin klagte über Schmerzen im Rückenbereich, eine ärztliche Versorgung war jedoch nicht notwendig. Sie wollte gegebenenfalls eigenständig einen Arzt aufsuchen.

Beim Flüchtenden wurde ein Atemalkoholwert von 2,87 Promille gemessen. Nach Abschluss aller notwendigen polizeilichen Maßnahmen wurden die Geschädigte und der couragierte Helfer vor Ort, der Täter einige Zeit später auf der Wache der Bundespolizei entlassen. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung und Leistungserschleichung (Ticketkosten 3,40 Euro) ermittelt.

Die Bundespolizei dankt dem couragiert eingreifenden Helfer; warnt jedoch zugleich vor dem Nachahmen! Begeben Sie sich in ähnlichen Situation nicht in eigene Gefahr.

Pressemitteilung Bundespolizeiinspektion München

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