Mutmaßlicher Täter gilt als „ansteckend“
Attacke auf Bundespolizist am Münchner Hauptbahnhof: Beamter mit Kopfnuss verletzt
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Ein 52-Jähriger, der im Münchner Hauptbahnhof am Montagabend (6. Dezember) einen 33-Jährigen körperlich attackierte, verletzte bei seiner Festnahme einen Beamten.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
München – Die Bahnhofsmission meldete der Bundespolizei eine tätliche Auseinandersetzung am Gleis 11 des Hauptbahnhofes. Beamte konnten vor Ort einen 52-jährigen Deutschen antreffen, der einen 33-jährigen Bulgaren körperlich attackiert hatte.
Kopfnuss gegen Bundespolizisten
Aufgrund des aggressiven Verhaltens musste der alkoholisierte 52-Jährige zu Boden gebracht und gefesselt werden. Dabei wehrte er sich und verletzte einen Bundespolizisten mittels Kopfstoßes. Da der 52-Jährige aus Ramersdorf bei der Mitnahme zur Dienststelle jegliche Kooperation verweigerte, wurde er mit einem Wagen des Mobilitätsservice der Deutschen Bahn zur Dienststelle am Gleis 26 transportiert.
Während der körperlichen Auseinandersetzung mit dem 33-jährigen wohnsitzlosen Bulgaren, bei dem eine Atemalkoholkonzentration von 2,5 Promille gemessen wurde, zog sich der Aggressor eine blutende Handverletzung zu; er kam zur Abklärung in ein Münchner Krankenhaus.
52-Jähriger gilt laut Polizei als „ansteckend“
Der an der Stirn verletzte Beamte kam mit dem Blut des 52-Jährigen in Kontakt. Dieser ist im polizeilichen Informationssystem als „ansteckend“ erfasst. Der Beamte, der in der Rechtsmedizin versorgt wurde, konnte seinen Dienst anschließend fortsetzen, nun muss abgeklärt werden, ob er sich infiziert hat.
Die Staatsanwaltschaft ordnete bei dem 52-Jährigen eine Blutentnahme an. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er auf freiem Fuß belassen. Die Bundespolizei ermittelt nun gegen die beiden Polizeipflichtigen, die beide in der Vergangenheit bereits durch Roheitsdelikte in Erscheinung getreten sind, wegen wechselseitiger Körperverletzung sowie gegen den 52-Jährigen zusätzlich wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Pressemitteilung Bundespolizeiinspektion München
Rubriklistenbild: © Bundespolizei