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Oben und untenrum „nackt“: Total betrunkener Schwarzfahrer (62) uriniert in Zug

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Von: Martin Weidner

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Bundespolizei (Archivbild)
Bundespolizei (Archivbild). © Bundespolizei München/dpa (Montage)

München – Unfassbare Szenen spielten sich am helllichten Sonntagnachmittag (20. Februar) in einem Regionalzug zwischen Augsburg und München ab. Im Mittelpunkt stand ein anscheinend hoffnungslos betrunkener Schwarzfahrer.

Gegen 15 Uhr hatte der 62-jährige wohnsitzlose Mann zwischen Augsburg und München den Zug bestiegen, ohne dabei im Besitz einer gültigen Fahrkarte zu sein. Zudem hatte der stark alkoholisierte Mann den Zug mit heruntergelassener Hose und ohne die erforderliche Maske betreten. Dadurch wurde nach Angaben der Bundespolizei München andere Reisende, darunter auch mehrere Kinder belästigt.

Als die Zugbegleiterin (48) den Mann aufforderte, die Hose hochzuziehen und einen Mund-Nasenschutz anzulegen, wurde dieser zunehmend aggressiv. Er stieß wüste Beleidigungen und Bedrohungen gegen die Zugbegleiterin aus. Deswegen kam dann auch die Bundespolizei, die für die Sicherheit im Bahnverkehr zuständig ist, ins Spiel: Als die Beamten eintrafen, saß der aus Ulm stammende Mann immer noch mit heruntergelassener Hose in seinem Sitz – allerdings war er inzwischen eingeschlafen. Besonders eklig: Im Verlauf der Fahrt hatte der 62-Jährige auf den Sitz uriniert.

Die Polizisten weckten den Mann in seinem Rausch, woraufhin sich dieser ziemlich unkooperativ verhielt. Mit Mühe schaffte er es immerhin, zu seinem im Zug stehenden Rollstuhl zu gehen und die Beamten anschließend auf die Wache zu begleiten. Auf dem Weg dorthin titulierte er nun die Polizisten mit „saftigen Kraftausdrücken“. Auf dem Revier wurde dann bei der Überprüfung der Daten des Wohnsitzlosen eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft München II festgestellt. Einen freiwilligen Atemalkoholtest verweigerte der Mann. Durch die Staatsanwaltschaft München I wurde eine Blutentnahme sowie eine Haftrichtervorführung angeordnet. Der Betrunkene erhielt zahlreiche Anzeigen – unter anderem wegen Bedrohung, Beleidigung, exhibitionistischen Handlungen und Erschleichen von Leistungen.

mw/Bundespolizei München

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