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Polizist kniet minutenlang auf wehrlosem Mann: Um dieses Video geht es vor Gericht

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Von: Martin Weidner

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München - Ein Polizist kniet in einer Münchner S-Bahn-Station auf dem Hals eines Mannes: Ein Video dieses Einsatzes machte im Juli deutschlandweit und darüber hinaus Schlagzeilen. Jetzt kommt es zum Prozess - allerdings nicht gegen den Polizisten.

Nach einem umstrittenen Polizeieinsatz am Isartor beginnt am Freitag (13. August), um 10 Uhr vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen einen 54-jährigen Franzosen wegen eines Angriffs auf die Beamten. Der Mann muss sich unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verantworten. Er soll die Beamten erst beleidigt, dann einen von ihnen geschubst und schließlich den anderen in den Arm gebissen haben.

Laut Anklage hatte der Fahrgast in einer S-Bahn einen Fahrscheinkontrolleur zuvor außerdem „Nazi und Rassist“ genannt. Nachdem die Kontrolleure mit ihm an der Station Isartor ausgestiegen waren und die Polizei riefen, sei der Mann gewalttätig geworden. Beim Eintreffen der Bundespolizei sei es dann zu einer Rangelei gekommen. Der 54-Jährige habe zu Boden gebracht und von fünf Beamten festgehalten werden müssen.

„Ich hatte wirklich Todesangst!“

In den Schlagzeilen landete der Fall jedoch erst im Juli 2021, als das Nachrichtenmagazin Focus ein Video des Geschehens veröffentlichte. Es zeigt, wie ein Polizist auf dem Hals des Fahrgastes kniet. Der Anklage zufolge fixierten die Beamten „den Oberkörper sowie die Arme“ des Mannes. Auch rosenheim24.de hatte bereits darüber berichtet (Plus-Artikel). Die Focus-Berichterstattung ging sogar noch weiter. Auf der Webseite wurde ein Mann zitiert, bei dem sich um die Person aus dem Video handeln soll: „Ein Mann kniete auf meinem Hals. Ich hatte wirklich Todesangst.“ Angeblich soll der Mann ins Visier der Kontrolleure geraten sein, obwohl er eine gültige Fahrkarte gehabt habe.

Die Aufnahmen erinnern an den Fall des US-Amerikaners George Floyd. Neben der Anklage gegen den 54-jährigen will die Staatsanwaltschaft im jetzigen Fall auch das Vorgehen der Bundespolizei überprüfen und dann entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Das Videomaterial, das für die Schlagzeilen sorgte, stammt übrigens angeblich aus der Bodycam eines Polizisten. Wie es an die Öffentlichkeit gelangte, ist unklar.

mw

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