1. rosenheim24-de
  2. Bayern

Mädchen (15) nach OP im Rollstuhl - 750.000 Euro wegen Behandlungsfehlers

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Markus Zwigl

Kommentare

München - Vor zwölf Jahren veränderte sich das Leben einer damals 15-Jährigen dramatisch. Nach einer Operation ist das Mädchen plötzlich querschnittsgelähmt. Das Landgericht Traunstein sprach ihr Schmerzensgeld zu. Die betroffene Klinik ging in Berufung. Am Donnerstag, 23. Januar, hat das OLG München ein Urteil gesprochen.

Update, 11.15 Uhr: Entscheidung am OLG München

Das Oberlandesgericht München sah am Donnerstagvormittag einen möglichen groben Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Querschnittslähmung einer jungen Frau als erwiesen an. 

Nachdem die damals 15-Jährige wegen einer Skoliose erfolgreich operiert wurde, sollte dem Mädchen 2008 nach einem Kreislaufzusammenbruch ein Katheder gelegt werden. Dieser landete allerdings im Spinalkanal. 

Seitdem sitzt die Frau im Rollstuhl - ist ab dem vierten Halswirbel gelähmt. 

In erster Instanz entschied das Landgericht Traunstein auf Schmerzensgeld in Höhe von 430.000 Euro. Wie br.de berichtet, sprach das OLG München im Berufungsprozess der Frau nun sogar insgesamt 750.000 Euro zu - 500.000 Euro plus 250.000 Euro Zinsen; eine zusätzliche monatliche Rente hingegen nicht.

"Die Klägerin hat ihr Geh- und Stehvermögen vollständig eingebüßt und auch die Beweglichkeit der Arme und Hände ist stark eingeschränkt. Weil wir mehrere Fehler in einer Kette sehen, behandeln wir sie in der Summe als grob", erklärte der Vorsitzende Richter. 

Erstmeldung:

Im Jahr 2008 wurde ein damals 15-jähriges Mädchen wegen einer Skoliose einer Operation unterzogen. Weil ein Katheter nach der erfolgreichen Operation nicht vor dem Vorhof des Herzens, sondern im Spinalkanal zum Liegen kam, sitzt die junge Frau seitdem im Rollstuhl. Das Mädchen hatte zuvor einen Kreislaufzusammenbruch erlitten. Das berichtet br.de. 

Das Landgericht Traunstein sprach der Frau in erster Instanz Schmerzensgeld in Höhe von 430.000 Euro und eine monatliche Rente von 500 Euro zu. Die Klinik jedoch akzeptierte das Urteil nicht, sprach von "schicksalhaft" und ging in Berufung. 

In vergleichbaren Fällen bei dem das Gericht einen groben Operationsfehler als erwiesen sah, mussten Ärzte und Kliniken ebenfalls Schmerzensgeld von 400.000 Euro zahlen. 

Dabei handelte es sich oft um die Implantation einer Bandscheibenprothese oder die Behandlung einer Skoliose.

Das Oberlandesgericht München will im oben dargestellten Fall am Donnerstag eine Entscheidung treffen. 

mz

Auch interessant

Kommentare