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Münchner (50) möchte Streit schlichten – und wird „versehentlich“ mit Messer verletzt

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In den späten Sonntagabendstunden (12. Juni) kam es in München zu einem größeren Polizeieinsatz nach Körperverletzung und Bedrohung.

Die Polizeimeldung im Wortlaut:

München – Am Sonntag (12. Juni) gegen 23.20 Uhr, wurde der Polizeinotruf 110 über eine verletzte Person mit einer Schnittverletzung im Bereich der Schellingstraße informiert. Nachdem zu diesem Zeitpunkt die Ursache der Verletzung nicht bekannt war, wurden unmittelbar über 20 Streifenbesatzungen der Münchner Polizei zur Einsatzörtlichkeit geschickt.  

Im Rahmen erster Ermittlungen vor Ort konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es wenige Minuten zuvor in einer dortigen Gaststätte zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 49-jährigen Mitarbeiter der Gaststätte (mit Wohnsitz in München) und einem bislang unbekannten Gast gekommen war. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung sei es zunächst zu wechselseitigen Bedrohungen und einer Beleidigung seitens des unbekannten Gastes gekommen. In der Folge hätte der 49-Jährige dem unbekannten Gast mit der Hand in das Gesicht geschlagen und diesen aus der Lokalität verwiesen.  

Da der unbekannte Gast sich geweigert hätte, die Gaststätte zu verlassen, hätte der 49-Jährige ein Messer und einen Schlagstock geholt, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. In diesem Zusammenhang versuchte ein weiterer Gast, ein 50-Jähriger mit Wohnsitz in München, den 49-Jährigen zu beruhigen und wurde dabei nach aktuellem Ermittlungsstand versehentlich mit dem Messer am rechten Arm verletzt. Der 50-Jährige wurde in der Folge durch den Rettungsdienst zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.  

Der bislang unbekannte Gast verließ im weiteren Verlauf die Gaststätte. Der 49-Jährige wurde durch die eingesetzten Polizeibeamten festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Ihn erwarten nun Anzeigen unter anderem aufgrund einer Bedrohung, der Körperverletzungsdelikte und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.  

Des Weiteren wurden Ermittlungen gegen einen unbekannten Täter aufgrund der Beleidigung und der Bedrohung zum Nachteil des 49-Jährigen eingeleitet. Das Kommissariat 24 (u.a. Körperverletzungsdelikte) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Pressebericht Polizeipräsidium München

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