rosenheim24-de Bayern München Eis und Schnee: Dieses Bußgeld droht Autofahrern Erstellt: 08.01.2010 Aktualisiert: 12.01.2010, 06:48 Uhr
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Schnee, Eis und Frost sind für Autofahrer eine Herausforderung. Doch falsches Verhalten auf winterlichen Straßen kann teuer werden. Hier die wichtigsten Punkte, die sie beachten sollten, damit der Geldbeutel geschont wird.
1 / 15 Was Recht ist bei Eis und Schnee. © dpa 2 / 15 Schnee auf dem Dach oder mit Sommerreifen unterwegs? Das kann für Autofahrer teuer werden. Hier haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt. © dpa 3 / 15 Auf verschneiten und glatten Straßen ist das Fahren mit Sommerreifen verboten. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 20 Euro zahlen. © dpa 4 / 15 40 Euro und ein Punkt in Flensburg werden fällig, wenn dadurch auch noch der Verkehr behindert wird. © dpa 5 / 15 Schneeketten müssen aufgezogen werden, wenn es durch Beschilderung vorgeschrieben wird. Fahrzeuge mit Allradantrieb müssen dann an mindestens zwei Rädern einer Antriebsachse Ketten aufziehen, sonst droht dem Fahrer ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. © dpa 6 / 15 Das Warmlaufen des Motors ist verboten und wird mit 10 Euro verwarnt. © dpa 7 / 15 10 Euro muss auch derjenige zahlen, der aus Bequemlichkeit nur ein kleines Guckloch in seine vereiste oder zugeschneite Frontscheibe kratzt. © dpa 8 / 15 Frostschutzmittel muss in der Scheibenwischanlage enthalten sein, sonst gelten die gleichen Strafen wie beim Fahren ohne Winterreifen. © dpa 9 / 15 Ebenso sollte das Autodach vom Schnee befreit werden, damit herab fallende Schneemengen den nachfolgenden Verkehr nicht behindern. Außerdem rutscht der Schnee beim Bremsen sonst nach vorne auf die Windschutzscheibe. © dpa 10 / 15 Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen vor Fahrantritt von Schmutz und Schnee befreit werden. © dpa 11 / 15 Auch verschneite Verkehrsschilder, besonders diejenigen, die dem Fahrer bekannt sind oder allein an ihrer Form erkennbar sind. © dpa 12 / 15 Stop oder Vorfahrt müssen immer beachtet werden. Verstöße werden ebenfalls mit Bußgeld bestraft. © dpa
13 / 15 Das Fahrverhalten sowie die Ausrüstung müssen im Interesse der Sicherheit grundsätzlich an die besonderen Straßenverhältnisse angepasst werden. © dpa 14 / 15 Andernfalls drohen empfindliche Geldbußen, ganz zu schweigen von versicherungsrechtlichen Konsequenzen nach Unfällen. © dpa 15 / 15 Der ADAC empfiehlt im Winter immer einen Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe sowie einen Türschloss-Enteiser dabei zu haben. Auch eine warme Decke und Proviant sollten bei längeren Fahrten an Bord sein. © dpa