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Mit Haftbefehl im Gepäck: Verkehrssünder (50) am Münchner Flughafen geschnappt

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Bundespolizisten am Münchner Airport nehmen fast täglich mehrere mit Haftbefehlen gesuchte Reisende fest und führen diese der Strafverfolgung zu. Manche können durch Zahlung der geforderten Geldstrafe ihre geplante Reise fortsetzen, andere wiederum müssen ins Gefängnis weiterreisen.
Bundespolizisten am Münchner Airport nehmen fast täglich mehrere mit Haftbefehlen gesuchte Reisende fest und führen diese der Strafverfolgung zu. Manche können durch Zahlung der geforderten Geldstrafe ihre geplante Reise fortsetzen, andere wiederum müssen ins Gefängnis weiterreisen. © Bundespolizei Flughafen München

Ein 50-jähriger Mann, gegen den ein Haftbefehl vorlag, wurde am Montagmorgen (23. Mai) am Münchner Flughafen von der Polizei entdeckt. Er hatte eine Geldstrafe wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen noch nicht komplett beglichen.

Die Pressemitteilung im Wortlaut

München – Ob er grundsätzlich mit den deutschen Verkehrsregeln auf Kriegsfuß steht oder ob einfach nur ein paar Mal der Bleifuß mit ihm durchgegangen ist, weiß wahrscheinlich nur der 50-Jährige selbst. Die Justiz im Werdenfelser Land jedenfalls hat dem israelischen Staatsbürger im Mai 2020 wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen einen Strafbefehl zugestellt. Diesen hat der Verurteilte, wohl aber nicht wirklich freiwillig, im Erdinger Moos endgültig bezahlt, nachdem Bundespolizisten ihn bei seiner Reise nach Larnaca kontrolliert und einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München II entdeckt hatten. Nach einem kurzen Besuch auf der Polizeiwache ging es dann mit geschmälerter Reisekasse in den Urlaub.

Bundespolizisten im Terminal 2 zogen am Montagmorgen (23. Mai) einen 50-jährigen Verkehrssünder aus dem Verkehr. Der Israeli musste am Moos-Airport seine Reise auf die Urlaubsinsel Zypern kurz unterbrechen. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle des Fluges nach Larnaca haben Bundespolizisten einen Haftbefehl, ausgestellt auf den gebürtigen Russen, entdeckt.

Die Staatsanwaltschaft München II suchte seit April 2021 mit Vollstreckungshaftbefehl nach dem Raser, weil er der Justiz in Garmisch-Partenkirchen nach einer Verurteilung aus dem Vorjahr wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen noch eine Restsumme von 780,50 Euro schuldig geblieben war. Einen großen Teil der ursprünglichen Geldstrafe von 2700 Euro hatte der Verurteilte offenbar bereits bezahlt.

Die Suche hatte im Erdinger Moos schließlich ein Ende, nachdem Bundespolizisten die Fahndungsnotiz entdeckten und den Gesuchten mit zur Wache nahmen. Diese konnte der Festgenommene dank einer gut gefüllten Reisekasse jedoch schnell wieder verlassen und seinen Flug nach Larnaca noch rechtzeitig erreichen

Pressemitteilung der Bundespolizei Flughafen München

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