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„Beruf nicht aufgeben“: Bayerisches Gesundheitsministerium appelliert an ungeimpfte Pfleger

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Von: Christina Eisenberger

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Coronavirus Coronaimpfung Holetschek Krankenpfleger
Werden sich die Berufstätigen in medizinischen Einrichtungen noch für eine Corona-Impfung entscheiden? Im Bayerischen Gesundheitsministerium hofft man noch. © dpa/Peter Kneffel/Bodo Schakow (Collage)

Mit der beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht regt sich auch Widerstand. In der Region haben zuletzt 850 Menschen - darunter viel medizinisches Personal - sich in einem offenen Brief an die Politik gewandt. Die Forderung: Die Impfpflicht soll zurückgenommen werden. Das Bayerische Gesundheitsministerium bezieht Stellung.

München/Rosenheim - Eine Impfentscheidung solle frei und individuell bleiben. Das fordern hunderte Unterzeichner des offenen Briefes, der sich sowohl an das Bundesgesundheitsministerium als auch an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege - und zahlreiche lokale Politiker - wendete. Unter den Unterzeichnern: Zahlreiche ungeimpfte Krankenpfleger, Altenpfleger und medizinische Fachangestellte. Denn ab Mitte März greift die im Bundestag beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wer dann in den medizinischen Einrichtungen ohne Corona-Impfung arbeitet, wird ans Gesundheitsamt gemeldet und muss mit Konsequenzen rechnen - bis hin zum Betretungsverbot und Bußgeldern.

Stellungnahme: Bayerisches Staatsministerium bedauert Ablehnung der Corona-Impfung

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat sich auf Nachfrage von rosenheim24.de zu dem offenen Brief der ungeimpften Krankenpfleger geäußert:

„Wir bedauern, dass ein einrichtungsabhängig unterschiedlich großer, jedoch keineswegs zu vernachlässigender Teil der Personen, die von dieser Impfpflicht erfasst werden, eine Schutzimpfung gegen COVID-19 so vehement ablehnt, dass er sogar bereit ist, seinen Beruf aufzugeben, um einer Impfung zu entgehen“, heißt es von einer Ministeriumssprecherin, „dies gilt umso mehr, als die aktuelle Diskussion über eine allgemeine oder partielle COVID-19-Impfpflicht nicht notwendig wäre, wenn die Impfquote bereits ausreichend hoch wäre, um die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 nachhaltig einzudämmen und damit auch die Pandemie zu bewältigen.“

Entsprechende Impfangebote stünden „schon lange“ zur Verfügung. „Und gerade in Einrichtungen und Lebensbereichen, in denen gehäuft besonders vulnerable Personen gepflegt bzw. betreut werden, die sich oft selbst nicht ausreichend gegen eine SARS-CoV-2-Infektion schützen können oder ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Krankheitsverläufe haben, ist es besonders wichtig, dass das behandelnde, pflegende bzw. betreuende Personal alles dafür tut, um einen potenziellen Eintrag des Virus in die Einrichtung und seine Verbreitung nach Möglichkeit zu verhindern“, so die Sprecherin weiter.

Jedoch sei es gleichzeitig „auch nachvollziehbar, dass insbesondere Pflege- und Betreuungskräfte, die in der Corona-Pandemie bereits über viele Monate hinweg Höchstleistungen zum Wohle der Gemeinschaft erbracht haben und das Rückgrat der Pandemiebekämpfung bilden, nun hinterfragen, weshalb der Bundesgesetzgeber lediglich eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen hat, die einseitig bestimmte Personen- und Berufsgruppen zusätzlich fordert.“

Staatsministerium: „Impfpflicht auf die gesamte Bevölkerung ausweiten“

Während in dem Anschreiben des offenen Briefes steht, dass sich aus Ansicht der Unterzeichner weder eine einrichtungsbezogene noch eine allgemeine Impfpflicht medizinisch begründen lässt, hat das Bayerische Gesundheitsministerium einen anderen, konkreten Vorschlag:

„Um das Infektionsgeschehen dauerhaft beherrschen zu können, erscheint es aus unserer Sicht daher erforderlich, die Impfpflicht auf die gesamte Bevölkerung auszuweiten.“

Unabhängig davon, wie sich eine mögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, welche auf Bundesebene geregelt werden muss, entwickelt, „ist auch Bayern der Auffassung, dass durch die bereits beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht keine zusätzlichen Versorgungslücken im Gesundheits- und Pflegebereich entstehen dürfen.“ Man sei sich der Problematik bewusst, erklärt die Ministeriumssprecherin weiter, und bemühe sich deshalb „intensiv“, dass man gemeinsam mit Bund und Ländern eine Lösung gefunden werden könne.

Nach Ansicht der Länder bedarf es einer Umsetzungszeit, „bis ein einzelfallbezogenes Verfahren zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eingerichtet ist“. Erst danach könne man die - falls erforderlich - Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbote auch rechtssicher anordnen und auch sanktionieren.

Im Ministerium hoffe man allerdings, dass sich die ungeimpften Mitarbeiter der medizinischen Berufe noch für eine Impfung entscheiden „und ihren Beruf nicht aufgeben“. Als Maßnahme sehe es die Gesundheitsministerkonferenz deswegen auch erforderlich an, den neuen Impfstoff des Herstellers Novavax prioritär bisher nicht geimpften Beschäftigten in den von der partiellen Impfpflicht betroffenen Einrichtungen anzubieten.

ce

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