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Ab 16. März: So wird Bayern die einrichtungsbezogene Impfpflicht umsetzen

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Von: Martin Weidner

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Holetschek Konzept Corona-Impfpflicht
Bayerns Gesundheitsminister Holetschek (CSU) hat nun ein Konzept für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorgelegt. © dpa (Montage)

München/Landkreis – Seit Monaten wird über eine einrichtungsbezogene oder sogar allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus erbittert debattiert und gestritten. Bayern hat nun ein Konzept für die Umsetzung von ersterer Pflicht vorgelegt. rosenheim24.de liefert die Details:

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Pflege und Gesundheitswesen soll in Bayern in den kommenden Monaten wie angekündigt langsam und schrittweise um- und durchgesetzt werden (News-Ticker Dienstag, 1. März). So sieht es das Konzept vor, das Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) nach dem Streit über die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht erarbeitet hat. Bayern wolle eine „pragmatische Umsetzung mit Augenmaß“, so Holetschek. In letzter Konsequenz sollen Beschäftigten, die sich weiterhin nicht impfen lassen wollen, erst ab Sommer Betretungsverbote drohen. Ein genauer Zeitpunkt steht hier noch nicht fest. Bei Neueinstellungen gilt die Impfpflicht dagegen direkt ab 16. März.

„Es war unabdingbar und richtig, dass Bayern in den vergangenen Wochen auf dem Weg zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht den Finger in einige offene Wunden gelegt hat“, erneuerte Holetschek zugleich seine Kritik an der aus seiner Sicht zu zögerlichem Vorgehen des Bundes. Zwar habe das Bundesgesundheitsministerium seine Handreichung nun mehrfach überarbeitet. Mehrere, auch zentrale Fragen seien aber weiterhin offen. „Bayern füllt diese Lücken nun selbst und vollzieht das Gesetz mit Augenmaß“, sagte Holetschek. Die Kommunen und Verbände im Gesundheitswesen seien bereits entsprechend informiert worden, hieß es.

So funktioniert die stufenweise Umsetzung:

Konkret wird der Freistaat die einrichtungsbezogene Impfpflicht in einem sog. „gestuften Verwaltungsverfahren“ umsetzen. Dies bedeutet im Klartext: Die Einrichtungen melden ab dem 16. März dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt zunächst die noch ungeimpften Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest (Ausnahmegenehmigung) vorweisen können. Die Behörde gibt diesen Personen dann die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und ihre Entscheidung zu überdenken. Hoffnung setzt der Freistaat dabei auch darauf, dass der neue, proteinbasierte Novavax-Impfstoff auf mehr Akzeptanz bei Skeptikern stößt.

Auf das Beratungsangebot folgt eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Bleibt diese weiterhin aus, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Holetschek: „Die bayerische Staatsregierung rechnet damit, dass aufgrund dieses gestuften Verfahrens eventuelle Betretungsverbote erst ab dem Sommer ausgesprochen werden können. Ziel ist es, noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen.“ Derzeit wird hierzu „ein rechts- und datenschutzsicherer, einheitlicher digitaler Meldeweg“ entwickelt.

Klar ist jedoch inzwischen auch: Das geschilderte Verfahren gilt nur für sog. „Bestandskräfte“. Wird jetzt jemand neu eingestellt, ergebe sich die Pflicht zur Vorlage eines entsprechenden Immunitätsnachweises direkt aus dem Gesetz, so dass diese Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit im Gesundheitssektor ab dem 16. März einen entsprechenden Nachweis vorlegen müssten, hieß es. Welche Regeln sich in Bayern/Deutschland ab März sonst noch ändern, hat rosenheim24.de hier zusammengefasst.

Bleiben noch Schlupflöcher?

Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten. Holetschek erklärte, dass „im Einzelfall jeweils auch die Einrichtung angehört“ werden solle,um bei der Entscheidung den Aspekt der Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigen zu können. „Denn eine planbare Versorgung von Patienten und Bewohnern von Einrichtungen muss stets gewährleistet bleiben“, so der Minister.

(Wann) kommt allgemeine Corona-Impfpflicht?

Auch dies ist derzeit (weiter) völlig unklar. Holetschek kritisierte auch hier die Bundesregierung scharf: „Auch beim Thema der allgemeinen Impfpflicht ist der Bund leider keinen Millimeter vorangekommen. Bei einem erneuten Gespräch haben die Verbände im Gesundheitswesen klargemacht, dass dies ein fatales Signal an die Beschäftigten ist, das den Einrichtungen die Überzeugungsarbeit massiv erschwert (...).“

Holetschek betonte, dass der Schutz von vulnerablen Personengruppen nur dann sicher zu gewährleisten sei, wenn diese selbst und deren Angehörige sich auch impfen lassen müssten. „Es war stets klar, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht der allgemeinen Impfpflicht nur vorausgehen sollte. Jetzt ist nicht einmal mehr klar, ob und wenn ja in welcher Form die allgemeine Impfpflicht überhaupt kommt. In Berlin bleiben Planlosigkeit und Führungsvakuum in Bezug auf die allgemeine und die einrichtungsbezogene Impfplicht ein Armutszeugnis für die Bundesregierung“, so Holetschek abschließend.

mw

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