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Jetzt droht sogar Knast: Anklage gegen Starkoch Alfons Schuhbeck zugelassen

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Von: Martin Weidner

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Starkoch Alfons Schuhbeck
Starkoch Alfons Schuhbeck. © Matthias Balk/dpa

München – Starkoch Alfons Schuhbeck, der ursprünglich aus Traunstein stammt, droht eine Gefängnisstrafe. Das Landgericht München I soll jetzt eine entsprechende Anklage zugelassen haben.

Demnach muss sich Schuhbeck, der auch in zahlreichen TV-Sendungen auftritt, bald wegen Steuerhinterziehung verantworten. Vermutlich im Herbst – ein genaues Datum steht noch nicht fest – soll ihm der Prozess gemacht werden, wie die Bild-Zeitung nun berichtet. Der schwere Vorwurf lautet: Schuhbeck soll die Finanzbehörden um zwei Millionen Euro geprellt haben. Damit droht dem gebürtigen Traunsteiner nun der Knast. Denn laut Gesetz ist bei Steuerhinterziehung in Höhe von über einer Million Euro eine Haftstrafe ohne Bewährung vorgesehen bzw. möglich. Laut dem Bericht wollten sich Schuhbecks Anwälte zu den Vorwürfen nicht äußern.

In letzter Zeit hatte es wiederholt Schlagzeilen bezüglich Schuhbecks finanzieller Situation gegeben. Im Juli 2021 hatte der 73-Jährige Insolvenz anmelden müssen – angeblich wegen ausbleibender Corona-Hilfen. rosenheim24.de hatte darüber berichtet. Ende Oktober kam dann die Nachricht, dass sich Investoren einen Großteil von Schuhbecks Firmen unter den Nagel gerissen hatten und somit die Pleite gerade noch abgewendet werden konnte.

Die Finanzprobleme sollen aber schon weit vorher bestanden haben. Das berichtete damals unter anderem stern.de. Schuhbecks Insolvenzverwalter kritisierte damals die Buchführung vom Partyservice des Starkochs. Das „Buchwerk“ aus den Jahren 2016 und 2017 sei „höchst zweifelhaft, unvollständig und nicht ausreichend belastbar.“ Zudem seien die Daten ebendieser Firma „unplausibel“. Außerdem soll der Koch seit 2017 keine Geschäftsberichte für sein Restaurant, seine Kochschule und seinen Gewürzladen veröffentlicht haben.

mw

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