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Wucher bei Wiesn-Reservierungen: Was hinter dem bizarren Streit steckt

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Von: Martin Weidner

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Oktoberfest Festzelt Reservierung
Für einen Tisch in einem Oktoberfest-Zelt braucht man entweder eine Reservierung – oder eine Menge Glück. © Frank Leonhardt/dpa

München – Eine Agentur verkauft Tischreservierungen für das Oktoberfest – und dies zu horrenden Preisen. Doch diese Reservierungen existierten überhaupt (noch) nicht, sagen dagegen einige Wirte. Der bizarre Streit wurde jetzt vor dem Landgericht München I ausgetragen.

Wiesn-Wirte haben in ihrem Kampf gegen teils teure Zweitverkäufe von Tischreservierungen vorerst einen Etappensieg erzielt. Die Kammer untersagte am Montag (4. April) einer Firma, Tickets für die Zelte Augustiner, Bräurosl und Hofbräu zu verkaufen. Die Wirte hatten zuvor einstweilige Verfügungen gegen die Agentur erwirkt. Diese legte Widerspruch ein. Nun bestätigte die auf Wettbewerbssachen spezialisierte 4. Kammer für Handelssachen die Verfügungen. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.

Doch was steckt hinter dem Streit? Obwohl die Entscheidung über die Durchführung des Oktoberfestes 2022 wegen Corona bzw. des Krieges in der Ukraine noch nicht endgültig getroffen ist, werden bereits jetzt im Internet von verschiedenen Händlern Reservierungen zu teils hohen Preisen gehandelt. Zwei Mal war das Fest wegen der Pandemie ausgefallen.

Im aktuellen Fall sei das Angebot irreführend und verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, da die Agentur ihren Kunden zumindest „zum Zeitpunkt der Bestellung keinen rechtswirksamen Anspruch auf eine Reservierung verschaffen“ könne, urteilte das Gericht. Die Agentur dürfe Tischreservierungen nur dann als solche verkaufen, wenn sie über die erforderlichen Einlassunterlagen verfüge und diese den Käufern zur Verfügung stellen könne. Derzeit stehe aber noch nicht fest, ob das Oktoberfest 2022 überhaupt stattfinde.

Ein Tisch kostete bis zu 4750 Euro

Die Agentur bot laut einem Bericht der Abendzeitung dennoch Plätze an - zu horrenden Preisen: So sollte ein Tisch im Käferzelt für acht Personen stolze 4750 Euro kosten. Vor Gericht watschte die Richterin den Anwalt der Agentur regelrecht ab: „Man muss sagen, (ihre Kunden) haben nichts in der Hand.“ In ihrem Widerspruch hatte die Agentur angeführt, dass seit dem Inkrafttreten der einstweiligen Verfügung die Wirte die Online-Reservierungen auf ihren Webseiten bis auf weiteres ausgesetzt hatten.

Im vergangenen Oktober hatte das Landgericht in einem anderen Fall auf Klage einer Wirtin einer Agentur den Online-Handel mit Reservierungen verboten. Auf dem Portal waren laut Gericht Reservierungen für die dann abgesagte Wiesn 2020 im Festzelt Ochsenbraterei zu Preisen zwischen 1990 und 3299 Euro angeboten worden. Bei der Wirtin direkt wären für einen Tisch mit zehn Personen etwa 400 Euro für den Mindestverzehr fällig geworden, um zu reservieren. Auch dieses Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

mw

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