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Landwirte können Anträge für Hochwasser-Soforthilfe stellen

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Unwetterschäden in Bayern
Mit speziellen Baggern sichern Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks (THW) oberhalb des Berchtesgadener Ortsteil Maria Gern die Schneise eines Murenabgangs. © Peter Kneffel/dpa

Landwirte und Waldbesitzer, die Schäden beim Hochwasser im Juli erlitten haben, sollen noch in dieser Woche die staatliche Soforthilfe beantragen können. 

München/Oberbayern - Landwirte und Waldbesitzer, die Schäden beim Hochwasser im Juli erlitten haben, sollen noch in dieser Woche die staatliche Soforthilfe beantragen können. Bund und Länder hätten mit Hochdruck an den Hilfen gearbeitet, sagte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) am Mittwoch laut Mitteilung. Bei vielen Betrieben gehe es an die Existenz. Sie sei deshalb froh, dass bereits in dieser Woche die Anträge gestellt werden könnten.

Lesen Sie auch: Hochwasser in Bayern verursacht Schaden in Höhe von 300 Millionen Euro

Laut Kanibers Ministerium sind je nach Schadenshöhe Zahlungen zwischen 2500 Euro und maximal 100.000 Euro möglich. Unterstützt werden demnach auch die Bereiche Gartenbau, Teichwirtschaft und die Fischerei. Die Soforthilfe beziehe sich nicht nur auf Wirtschaftsgebäude, Maschinen und technische Ausstattung, auch Verluste von Vieh und Vorräten sowie Schäden an den bewirtschafteten Flächen seien abgedeckt. 

Die Soforthilfen stehen der Mitteilung zufolge für Teile von Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie Oberbayern zur Verfügung. In Schwaben sei der Landkreis Oberallgäu einbezogen.

dpa

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