Nach dem Volksbegehren: Wie geht es nun weiter?

München - Alles deutet darauf hin, dass das Volksbegehren gegen die Studiengebühren in Bayern die erforderliche Zehn-Prozent-Hürde schafft. So geht es nun weiter in Richtung Volksentscheid.
An diesem Donnerstag um die Mittagszeit soll das vorläufige amtliche Endergebnis des Volksbegehrens gegen die Studiengebühren feststehen. Sollten sich mehr als zehn Prozent aller Wahlberechtigten in Bayern daran beteiligt haben - und danach sah am Mittwoch alles aus -, ist der Weg für einen Volksentscheid frei.
Formal ist das Verfahren so: Innerhalb von vier Wochen nach der endgültigen Feststellung des Ergebnisses durch den sogenannten Landeswahlausschuss muss die Staatsregierung das Volksbegehren - ergänzt um eine eigene Stellungnahme - an den Landtag weiterleiten. Dieser muss das Volksbegehren dann binnen drei Monaten behandeln.
Volksbegehren: Riesenschlangen in München
Der Landtag hat zwei Möglichkeiten: Entweder er setzt das Anliegen des Volksbegehrens direkt um. Oder er lehnt es ab - dann kommt es zu einem Volksentscheid, bei dem alle Wahlberechtigten zur Abstimmung aufgerufen sind. Zusätzlich könnte der Landtag dem Volk in diesem Fall auch einen Alternativ-Gesetzentwurf vorlegen.
Der Volksentscheid muss nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von drei Monaten nach dem Landtagsbeschluss stattfinden. Entscheidend ist dann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
dpa