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Hotspot-Komponente, 2G, Schule, Job: Diese Corona-Regeln gelten in Bayern seit 6. November, 0 Uhr

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Von: Markus Zwigl, Martin Weidner, Martina Hunger

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Söder 2G-Regel Kabinett Schule
Die bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 3. November 2021 neue Corona-Verschärfungen beschlossen. © dpa (Montage)

München/Landkreis - Am Mittwochvormittag (3. November) ist die bayerische Staatsregierung wieder zu einer Kabinettssitzung zusammen gekommen. Angesichts drastisch steigender Corona-Zahlen haben Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und seine Minister dabei neue Verschärfungen für den Freistaat beschlossen.

Update, 6. November, 8 Uhr:

Seit Samstag (6. November), 0 Uhr, gelten in Bayern (wieder einmal) neue Corona-Regeln. Unter anderem wurde die Krankenhaus-Ampel regionalisiert. Dies bedeutet: Angesichts der hohen Zahlen springt die „regionalisierte Ampel“ in den OVB24-Landkreisen gleich mal auf „Rot“. In ganz Bayern tritt dagegen die Warnstufe Gelb in Kraft, da mehr als 450 Intensivbetten landesweit mit Corona-Patienten belegt sind. Aktuelle Informationen gibt es in unserem News-Ticker vom Samstag (6. November).

Die Erstmeldung:

Bereits im Vorfeld waren etliche „Ideen“, wie etwa die Regionalisierung der Krankenhaus-Ampel, 2G für Corona-Hotspots oder eine erneute Verschärfung der Maskenpflicht durchgesickert. rosenheim24.de hatte bereits darüber berichtet. Doch was hat es genau damit auf sich? Am Mittag hat die Staatsregierung die neuen Pläne auf einer Pressekonferenz vorgestellt (Live-Ticker Mittwoch, 3. November).

Die neuen Regeln gelten in Bayern ab Samstag (6. November). Dazu wird die 14. Bayerische Infektionsschutzverordnung entsprechend geändert bzw. angepasst. rosenheim24.de hat alles Wichtige im Überblick zusammengefasst:

Warnstufe Gelb wird herabgesetzt

Die bayerische Corona-Ampel wird konkretisiert: So wird die Warnstufe Gelb jetzt nicht nur dann erreicht, sobald bayernweit innerhalb der jeweils vergangenen sieben Tage mehr als 1200 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen werden mussten, sondern auch wenn mehr als 450 Patienten wegen Corona auf bayerischen Intensivstationen liegen. Rot wird die Ampel weiterhin bei einer Intensivbetten-Belegung von 600 und höher. Laut DIVI Intensivregister lag der Wert am Mittwoch (3. November) bei 487 (Stand: 13.15 Uhr). Würde bedeuten: Ist der Wert am Samstag (6. November) noch genauso hoch oder sogar höher, würde die Corona-Ampel in Bayern auf Gelb springen.

Regionale Hotspot-Regelung

Angesichts des durchaus unterschiedlichen Infektionsgeschehens in Bayern wird eine sog. „regionale Hotspot-Regelung“ eingeführt. Bedeutet: In Landkreisen, die zu einem Leitstellenbereich gehören, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 Prozent ausgelastet sind, UND in denen zugleich eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen entsprechend, die bei einer landesweiten roten Krankenhaus-Ampel gelten würden.

Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde festgestellt und bekanntgegeben. Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie sollen wieder aufgehoben werden, sobald einer der genannten Parameter drei Tage hintereinander lang unter den genannten Werten liegt.

In der OVB24-Region gibt es übrigens nur zwei Rettungsleitstellenbezirke. Zur ILS Rosenheim zählen Stadt und Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach. Und bei ILS Traunstein werden die Kreise Traunstein, Berchtesgadener Land, Mühldorf und Altötting zusammengeführt.

Intensivbetten-Komponente für Ampel

Die Krankenhausampel bei einer landesweiten Überlastung des Gesundheitswesens wird um eine sog. „Intensivbettenkomponente“ erweitert und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. 

Bei Warnstufe Gelb gilt:

Bei Warnstufe Rot gilt:

Schule / Maskenpflicht im Unterricht

Es ist das erklärte Ziel der Staatsregierung, in den Schulen durchgängigen Präsenzunterricht zu ermöglichen. Bereits jetzt seien in der Altersgruppe der Schüler besonders hohe Inzidenzen zu beobachten, hieß es. Um nach den Herbstferien (Montag, 8. November) die Gefahr von weiteren Infektionen durch Reiserückkehrer möglichst zu verhindern, wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt.

Dabei gelten die gleichen Regelungen wie zu Schuljahresbeginn: Das heißt, Maskenpflicht auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand, Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken. Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.

Hotspot-Regionen teilweise vorgeprescht

Die Städte und Kreise der Region (Stadt und Landkreis Rosenheim, Landkreise Traunstein, Berchtesgadener Land, Mühldorf und Altötting) waren übrigens bei einigen Maßnahmen bereits Ende letzter Woche „vorgeprescht“ und hatten angesichts der dramatisch hohen Zahlen bereits einige der nun vorgestellten Maßnahmen beschlossen. Diese sind am 1. November in Kraft getreten. rosenheim24.de hatte auch hierüber bereits berichtet. Am Dienstag (2. November) zog dann der Regierungsbezirk Niederbayern nach.

mw/mh/mz

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