Mehrere Polizeistreifen im Einsatz
Parkplatz-Streit in Bayern eskaliert: Radfahrer würgt Autofahrer mit Fahrradschloss
- 0 Kommentare
- Weitere
Nürnberg – Am Dienstag (22. November) gerieten im Nürnberger Stadtteil Wöhrd ein Autofahrer und ein Radfahrer in einen handfesten Streit. Letztendlich müssen sich beide Männer strafrechtlich verantworten.
Update, 14.14 Uhr - Pressemitteilung der Polizei
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am Dienstagvormittag (22. November) gerieten ein Autofahrer und ein Radfahrer in einen handfesten Streit im Nürnberger Stadtteil Wöhrd. Letztendlich müssen sich beide Männer strafrechtlich verantworten. Gegen 11 Uhr gerieten ein 40 Jahre alter Fahrradfahrer und ein 46-jähriger Autofahrer am Laufertorgraben in Streit. Der Anlass hierfür soll ein verbotswidriges Parkverhalten des Autofahrers gewesen sein.
Nach anfänglichen verbalen Entgleisungen kam es schließlich zu einer handfesten Auseinandersetzung in deren Verlauf nicht nur Fausthiebe verteilt wurden, sondern sogar ein Fahrradschloss zum Schlagen und Würgen des Gegenübers eingesetzt wurde.
Alarmierte Streifen der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost trennten die Kontrahenten und stellten das Fahrradschloss als Beweismittel sicher. Beide Beteiligte müssen sich nun wegen des Verdachts mehrerer strafrechtlich relevanter Delikte, unter anderem der gefährlichen Körperverletzung, verantworten.
Pressemitteilung Polizeipräsidium Mittelfranken
Erstmeldung, 5.49 Uhr
Ein 40-jähriger Radfahrer soll einen sechs Jahre älteren Autofahrer in Nürnberg mit einem Fahrradschloss geschlagen und gewürgt haben. Hintergrund des Streits war offenbar, dass der Autofahrer falsch geparkt hatte, teilte das zuständige Polizeipräsidium Mittelfranken am Mittwoch (23. November) mit. Die Männer seien deswegen am späten Dienstagvormittag (22. November) miteinander in Streit geraten.
Beide sollen sich zunächst gegenseitig mit Faustschlägen attackiert haben. Der Radfahrer habe dann auch zu seinem Fahrradschloss gegriffen. Die Männer müssen sich nun den Angaben nach unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, das Fahrradschloss als vermeintliche Tatwaffe wurde sichergestellt.
aic
Rubriklistenbild: © Hendrik Schmidt/dpa