Die Aktion hatte zu jahrelangen Prozessen geführt.
Einerseits gab es mehrere Strafverfahren - eine Erzieherin der Sekte wurde sogar zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt. Andererseits gingen leibliche Eltern gegen den Sorgerechtsentzug vor. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied allerdings 2018, dass die Entscheidungen der deutschen Familiengerichte zulässig gewesen seien.
Die „Zwölf Stämme“ waren wegen des Vorgehens der deutschen Behörden nach Tschechien umgesiedelt. In Bayern war der Sekte auch der Betrieb einer eigenen Privatschule für die Kinder untersagt worden. dpa/red
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