1. rosenheim24-de
  2. Bayern

Auf Wunsch Männer kastriert: Urteil gegen Mann (67) aus Oberbayern gefallen

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Martina Hunger

Kommentare

Prozess gegen 66-Jährigen nach Todesfall
Der wegen Mordes durch Unterlassen angeklagte Mann steht vor Prozessbeginn im Gerichtssaal. Der 67-Jährige aus Oberbayern hat mehrere Männer auf deren eigenen Wunsch hin kastriert. © Sven Hoppe/dpa

München – Mehrere Männer suchen im Internet nach jemandem, der ihnen die Hoden entfernt. Bei einem Oberbayer werden sie fündig. Der Elektriker setzt das Skalpell an, mit teils fatalen Folgen. Nach einem Todesfall steht er vor Gericht. Am Dienstag (7. Dezember) ist das Urteil gegen den Mann gefallen.

Update, 15.27 Uhr - Achteinhalb Jahre Haft im Prozess um Kastrationen auf Wunsch

Der 67-Jährige hatte bereits zugegeben, mehrere Männer auf deren Wunsch die Hoden entfernt zu haben. Jetzt muss er acht Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Das Landgericht II in München verurteilte den Angeklagten am Dienstag (7. Dezember) wegen schwerer, gefährlicher und einfacher Körperverletzung. Zu Beginn war der aus Oberbayern stammende Mann auch wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt worden. Ein Mann war nach der „Behandlung“ verstorben.

Der Angeklagte, der von Beruf Elektriker ist, hatte eingeräumt, in Sadisten-Foren im Internet „Kastrationen“ angeboten zu haben. Einige Männer zahlten demnach Geld dafür, dass sie beispielsweise von dem Mann gefoltert wurden und sich die Hoden entfernen ließen. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung elf Jahre Haft, die Verteidigung nicht mehr als sieben Jahre gefordert

Erstmeldung

In einem Prozess gegen einen Mann, der Männer auf deren Wunsch hin die Hoden abgeschnitten haben soll, wird am Landgericht München II am Dienstag (13 Uhr) das Urteil erwartet. Der Angeklagte soll in Sadisten-Foren im Internet „Kastrationen“ angeboten und mehrere Männer auf eigenen Wunsch hin kastriert haben.

Oberbayer gibt sich als Rettungsassistent aus

Weil einer der Männer nach dem Eingriff in seiner Obhut starb, muss er sich vor dem Landgericht München II nicht nur wegen Körperverletzung, sondern unter anderem auch wegen Mordes durch Unterlassen verantworten.

Den Geschädigten gegenüber hatte sich der Elektriker meist als Rettungsassistent, aber auch als Crew-Mitglied eines Rettungshubschraubers oder als Mitglied von Krankenhauspersonal ausgegeben. Der Angeklagte hatte zunächst aus Geldnot im Internet sadistische Sexualpraktiken angeboten.

Keine Hilfe geholt: „Patient“ stirbt nach Kastration

Im Juli 2018 sagte er einem Forums-Nutzer zu, ihm den Wunsch nach einer Entfernung seiner Hoden zu erfüllen. Es blieb nicht die einzige „Operation“ dieser Art: Die Staatsanwaltschaft führt acht Männer auf, die sich bis März 2020 bereitwillig beim Angeklagten unters Skalpell legten, zumeist in dessen Wohnung.

Bei einem davon blieb es nicht bei einer Durchtrennung des Samenstranges oder einer Entfernung der Hoden, sondern es kam zu einer Penis-Teilamputation, was einen Klinikaufenthalt zur Folge hatte. Bei einem anderen verschlechterte sich der Gesundheitszustand nach dem Eingriff im März 2020 derart, dass er laut Staatsanwaltschaft wenige Tage darauf in der Obhut des Angeklagten starb, ohne dass dieser Hilfe geholt hätte.

Leiche in Karton verpackt

Die Leiche soll der 67-Jährige in einem Karton verpackt haben. Sie wurde rund drei Wochen später bei einer Durchsuchung gefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten nun vor, keinen Arzt hinzugezogen zu haben, um nicht aufzufliegen, und sich zudem seine Nebenerwerbsquelle zu erhalten. Er habe also habgierig und um eine andere Straftat zu verdecken gehandelt - was beides als Mordmerkmal gilt.

mh/dpa

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion