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Alpgenossenschaft verwandelte Wildbach in Kanal – trotz Baustopp

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Von: M. Cihad Kökten

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Wildbach in den Allgäuer Alpen kanalisiert
Der Rappenalpbach wurde nach Angaben von Umweltschützern durch unzulässige Bauarbeiten kanalisiert. © Udo Schmitz/Bund Naturschutz in Bayern/BN/dpa/Archivbild

Nach den nicht genehmigten Baggerarbeiten am geschützten Rappenalpbach im Oberallgäu wehrt sich das Landratsamt gegen Vorwürfe, einer Umweltzerstörung zugeschaut zu haben. Inzwischen ermittelt sogar die Polizei.

Oberstdorf (Oberallgäu) – Das Landratsamt wehrt sich nach den nicht genehmigten Baggerarbeiten am geschützten Rappenalpbach im Oberallgäu aktuell gegen Vorwürfe, einer Umweltzerstörung zugeschaut zu haben. Am Donnerstag (8. Dezember) warf hingegen aber die Kreisbehörde in Sonthofen der Alpgenossenschaft, die die Bauarbeiten ausgeführt hat, vor, sich nicht an Absprachen gehalten zu haben.

Nach „Naturskandal“: Polizei ermittelt gegen Verantwortlichen

Nach bisherigen Ermittlungen hatte die Genossenschaft in dem Naturschutzgebiet den Wildbach durch Baggerarbeiten auf einer Länge von 1,6 Kilometern massiv umgestaltet. Während die Umweltverbände, darunter der Bund Naturschutz in Bayern e. V. von einer Naturzerstörung oder gar einem „Naturskandal“ sprechen, ermittelt das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West inzwischen gegen einen Verantwortlichen.

SPD und Grüne mit Kritik: „Maximal die halbe Wahrheit auf dem Tisch“

Des Weiteren forderte die Landtags-SPD am Donnerstag in einer Pressemitteilung wiederum um eine Aufklärung von Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler), welche Rolle die Kreisbehörde bei den Bauarbeiten gespielt habe und warum bei „der Umweltzerstörung im Rappenalptal so lange zugeschaut wurde“. Nicht nur die „Roten“, sondern auch die Grünen im Landtag haben Grund zur Mangel, dass bislang „maximal die halbe Wahrheit auf dem Tisch“ liege.

Neue Details werfen schlechtes Bild auf das Landratsamt

Im November hatte das Landratsamt nach dem Bekanntwerden der mutmaßlich illegalen Begradigung des Wildbachs noch erklärt, dass „lediglich vereinzelte, punktuelle Gewässerunterhaltungsmaßnahmen abgestimmt“ gewesen seien. Weitere Details kamen nun erst am Donnerstag ans Tageslicht. Die Behörden seien demnach seit Ende August mit der Genossenschaft im Gespräch gewesen.

Genossenschaft ignorierte Baustopp

Hintergrund war demnach ein Unwetter, das im Sommer im Bereich des Alpenbachs Uferflächen verwüstet habe. Es seien dann kurzfristige Maßnahmen an vier Stellen besprochen worden, die keiner wasserrechtlichen Erlaubnis bedurften. Die später stattgefundenen Arbeiten seien dann aber nicht abgestimmte „massive Veränderungen“ an dem Bach gewesen. Die Genossenschaft habe die Arbeiten auch trotz eines zwischenzeitlichen Verbots fortgesetzt.

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

Das Unternehmen hatte zwischenzeitlich wegen des Streits um den Gewässerausbau auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Augsburg eingereicht. Die Richter gaben dem Landratsamt aber insofern recht, als es für die tatsächlich stattgefundenen Baggerarbeiten kein Genehmigungsverfahren gegeben habe. Immerhin kündigte die Kreisbehörde nun an, dass sie Sofortmaßnahmen in die Wege leiten werde.

mck/dpa

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