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Bayerischer Heilbäder-Verband fordert 2G-Regel auch in Thermen

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Bayerischer Heilbäder-Verband fordert 2G-Regel auch in Thermen
Bayerischer Heilbäder-Verband fordert 2G-Regel auch in Thermen © Tom Lamm/BHV

Der Bayerische Heilbäder-Verband (BHV) fordert für die Thermen in den Heilbädern und Kurorten die Einführung der 2G-Regel wie auch bei den Seilbahnen: „Wir nehmen die aktuellen Erleichterungen der Bayerischen Staatsregierung für die Seilbahnbetriebe wahr und begrüßen diese ausdrücklich“, so der BHV-Vorsitzende, Landrat Peter Berek. 

Meldung im Wortlaut

Bad Füssing – „Allerdings sehen wir für unsere Bäder, Thermen und Kurbetriebe die gleiche Notwendigkeit. Unsere Einrichtungen sind nach den Auswertungen der Luca-App keine Pandemietreiber, gleichzeitig dienen sie aber der Gesundheit und der Prävention unserer Bürgerinnen und Bürger und gehören damit zum notwendigen Bedarf.“ Nach den aktuellen Corona-Regelungen gilt für Thermen und Bäder die 2G-Plus-Regel, was für alle geimpften und genesenen Gäste zusätzlich die Vorlage eines Tests erfordert

BHV-Geschäftsführer Thomas Jahn verwies auf ein Gutachten des Bundesamtes für Umwelt vom vergangenen Jahr. „Darin wurde eindeutig festgestellt, dass das Risiko, sich in Thermen und Bädern mit aufbereitetem Wasser anzustecken, äußerst gering ist. Auch die Auswertung der Luca App hat ergeben, dass lediglich 0,6% der Kontaktmeldungen auf Thermen oder Bäder zurückgehen.“ 

Der Bayerische Heilbäder-Verband hatte bereits 2020 Rahmenkonzepte für Thermen und Bäder erarbeitet und diese 2021 nochmals überprüft. „Unsere Konzepte sorgen für ausreichend Sicherheit in unseren Einrichtungen“, betont der BHV-Vorsitzende Peter Berek.

„Eine lückenlose Kontrolle von 2G ist für die Betreiber der Bayerischen Thermen selbstverständlich und wird auch von unseren Besuchern akzeptiert. Sie sollte so schnell wie möglich für Thermen und Bäder eingeführt werden.“

„Am liebsten wären uns klare und eindeutige 2G-Regeln in allen Bereichen ohne Ausnahme“, so Berek weiter. „Also auch im Bereich Kultur, Gastronomie oder Beherbergung. Dann können sich die Bürgerinnen und Bürger endlich auf etwas verlassen und wissen, was sie mitbringen müssen. Niemand muss dann noch nachschauen, welche Regeln wo gelten.“

Pressemitteilung der BHV

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