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Baubeginn für geschlossene sozialtherapeutische Einrichtung Marienheim unter neuer Trägerschaft der AWO Oberbayern

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Spatenstich für den Marienheim-Neubau am Bühlach: Bürgermeister Peter Ostenrieder, Einrichtungsleiter Jörg Reiprich, Architekt Peter Flickinger, Vorstandsvorsitzende AWO Oberbayern Cornelia Emili und Peter Schrehardt, Geschäftsführer M. Haseitl Baugesellschaft, (v. links).
Spatenstich für den Marienheim-Neubau am Bühlach: Bürgermeister Peter Ostenrieder, Einrichtungsleiter Jörg Reiprich, Architekt Peter Flickinger, Vorstandsvorsitzende AWO Oberbayern Cornelia Emili und Peter Schrehardt, Geschäftsführer M. Haseitl Baugesellschaft, (v. links). © AWO Bezirksverband Oberbayern e. V.

Der AWO Bezirksverband Oberbayern hat im Mai dieses Jahres die Trägerschaft des Marienheims in Peiting übernommen und damit auch alle 55 Mitarbeiter*innen sowie das bestehende Gebäude. Vergangenen Donnerstag, 25. November, gab es den symbolischen Spatenstich für den Neubau am Bühlach, Corona bedingt in kleinem Rahmen.

Die Mitteilung im Wortlaut:

Peiting - Gemeinsam mit Peter Ostenrieder, Erster Bürgermeister in Peiting, Peter Flickinger, Architekt Höss Amberg + Partner Architekten, Peter Schrehardt, Geschäftsführer M. Haseitl Baugesellschaft sowie dem Einrichtungsleiter Jörg Reiprich, setzte Cornelia Emili, Vorstandsvorsitzende der AWO Oberbayern, den ersten Spatenstich. „Unser Ziel, im Herbst mit dem Ausheben der Baugrube zu beginnen, haben wir erreicht“, so Emili. „Wir hoffen, dass der Neubau im Herbst 2023 in Betrieb gehen kann und wünschen allen einen reibungslosen Ablauf und eine unfallfreie Baustelle.“

Vorzeigeeinrichtung schaffen

66 Bewohnerplätze werden am Bühlach zur Verfügung stehen. „Mit dem neuen Haus soll eine Vorzeigeeinrichtung nach den neuesten Richtlinien geschaffen werden. Dementsprechend sollen die geschlossenen Wohngruppen künftig nur für 10 bis 11 Bewohner*innen da sein, bisher waren es doppelt so viele“, erklärt Einrichtungsleiter Jörg Reiprich. Im Marienheim leben Frauen und Männer von 18 Jahren bis ins hohe Alter. In der Regel haben alle Bewohner*innen einen richterlichen Unterbringungsbeschluss nach § 1906 BGB und eine*n gesetzliche*n Betreuer*in. Die Unterbringung ist für Menschen mit Selbstgefährdung bestimmt. Der Bezirksverband, derzeit Träger von rund 150 sozialen Einrichtungen in Oberbayern, übernimmt mit dem Marienheim die erste geschlossene Einrichtung nach § 1906 BGB.

Versorgungsregion Bayern

In erster Linie werden im Marienheim Personen aus der Versorgungsregion Oberbayern aufgenommen, bei Bedarf aber auch aus anderen bayerischen Bezirken. „Das wichtigste Ziel bleibt jedoch, dass die Bewohner*innen schnellstmöglich so stabilisiert werden, dass es keinen Unterbringungsbeschluss mehr benötigt und eine Überleitung in offene Angebote möglich ist“, unterstreicht Lynn Berger, Fachabteilungsleiterin Sozialpsychiatrie des AWO Bezirksverbands. Mit dem Neubrauprojekt soll der Fortbestand der geschlossenen sozialtherapeutischen Einrichtung in Peiting gesichert werden.

Pressemitteilung AWO Bezirksverband Oberbayern e. V.

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