Landkreise ziehen an: Diese Corona-Regeln gelten ab 1. November

Rosenheim/ Mühldorf/ Traunstein/ Berchtesgadener Land/ Altötting/ Miesbach - Die Landkreise der Region haben wegen der hohen Inzidenzzahlen neue Corona-Maßnahmen beschlossen, die ab 1. November gelten sollen.
Die Landkreise Mühldorf, Altötting, Traunstein, Berchtesgadener Land und Miesbach sowie die Stadt und der Landkreis Rosenheim sind derzeit besonders stark von Corona-Neuinfektionen betroffen. Die Zahlen der Behandlungsfälle von COVID-19-Patienten in den Kliniken der Region sind in den letzten Tagen schnell und deutlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Landräte der betroffenen Landkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim auf folgende Maßnahmen verständigt. Diese treten am 1. November, 0 Uhr in Kraft und gelten bis 24. November, 24 Uhr.
FFP2-Maske statt medizinischer Maske
In allen Bereichen, wo bisher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske galt, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Hierzu zählen beispielsweise Supermärkte, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen und der öffentliche Personennahverkehr. Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht bleiben Schulen und der Arbeitsplatz – hier gelten weiterhin die bayernweiten Regelungen.
2G statt 3Gplus in Diskotheken und Clubs
Für den Zugang zu Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Lokalen gilt anstelle der bisherigen 3Gplus die 2G-Regel. Das heißt: Ein Besuch ist damit nur noch für geimpfte und genesene Personen möglich – Personal ausgenommen.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit den detaillierten Bestimmungen finden Sie hier
Was heißt das konkret?
Das Landratsamt Rosenheim konkretisiert diese Regel auf seiner Homepage. Im Kreisgebiet des Landkreises Rosenheim gilt so laut des Amtsblattes von 29. Oktober fortan in Gebäuden und geschlossenen Räumen einschließlich geschlossener öffentlicher Fahrzeugbereiche, Kabinen und Ähnlichem die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard. Für Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit gilt unverändert die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
Der Zugang zu Clubs, Diskotheken, Bordellbetrieben und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen sowie zur Gastronomie, soweit Tanz oder Musikbeschallung über Hintergrundmusik hinaus angeboten wird, ist nur Besuchern gestattet soweit diese geimpft oder genesen sind. Anbieter, Veranstalter oder Betreiber können Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies vor Ort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, bei Vorlage eines Testnachweises (PCR-Test) ausnahmsweise zulassen.
Die bisher geltenden Regelungen für Testungen von nichtgeimpften oder nichtgenesenen Veranstaltern, Betreibern oder Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen mit Kundenkontakt an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche mittels PCR-Test, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik bleiben bestehen.
Landräte appellieren an Bürger
Der Berchtesgadener Landrat Bernhard Kern äußerte sich zu den neuen Regelungen: „In den vergangenen beiden Wochen sind die Infektionszahlen im Berchtesgadener Land sowie in den südostbayerischen Landkreisen und Städten rasant angestiegen. Auch die Belegungszahlen in den Kliniken in der Region steigen stetig. Umso wichtiger ist es, dieser Entwicklung entgegenzusteuern. Mit den Landräten der Landkreise Altötting, Miesbach, Mühldorf, Traunstein und Rosenheim sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim fanden daher intensive Gespräche statt, um notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des aktuellen Infektionsgeschehens zu treffen.
An alle Bürgerinnen und Bürger appelliere ich, die Risiken und Folgen einer COVID-19-Infektion nicht zu unterschätzen und auch weiterhin auf die Einhaltung der AHA-L-Regeln sowie der getroffenen Maßnahmen zu achten. Alle, die sich bisher nicht für eine Impfung gegen das Corona-Virus entschieden haben, möchte ich an dieser Stelle nochmals bitten, den großen Vorteil dieser Impfung sorgfältig gegen ihre Bedenken abzuwägen – die Impfung gegen COVID-19 ist weiterhin der wirkungsvollste Schutz gegen eine Infektion. Im Landkreis stehen weiterhin ausreichend Impfstoffe zur Verfügung, um Ihnen allen eine schnelle und unkomplizierte Impfung anbieten zu können!“
Rosenheims Landrat Otto Lederer begrüßt das gemeinsame Vorgehen der südostoberbayerischen Landkreise und der kreisfreien Stadt Rosenheim: „Die Lage in unseren Kliniken ist extrem angespannt. Um die Notfallversorgung in unserer Region aufrecht zu erhalten, ohne das pflegerische und ärztliche Personal dauerhaft zu überlasten, sehen wir uns gezwungen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund appelliere ich nochmals an die Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen, die Möglichkeit der Auffrischungsimpfung zu nutzen und die AHA-Regeln einzuhalten.“
Der Altöttinger Landrat Erwin Schneider stimmt dem zu: „Vor dem Hintergrund sehr hoher Inzidenzwerte im südostbayerischen Raum sowie einer damit einhergehenden sehr angespannten Lage in den Krankenhäusern haben wir uns zu diesen weitergehenden Schritten entschlossen. Der einzige Weg aus der Pandemie ist und bleibt jedoch das Impfen. Ich bitte alle eindringlich, die sich noch nicht immunisieren ließen, ihre Entscheidung zu überdenken und sich impfen zu lassen.“
„Die hohe Belastung in den Kliniken der Region und die anhaltend hohe Inzidenz zwingen uns zu weiteren Maßnahmen. Dabei lag unser Fokus auf einem regional abgestimmten Vorgehen. Das ist uns gelungen“, sagt Mühldorfs Landrat Max Heimerl. Das Ziel dieser Maßnahmen sei klar: „Wir wollen in der gesamten Region die Sicherheit in den Innenräumen erhöhen, um die Zahl der Infektionen, deren Weiterverbreitung und damit der Krankenhauseinweisungen zu verringern.“
„Die aktuell stark steigenden Krankenhauszahlen lassen uns leider keine andere Wahl. Die Belastung der Mitarbeiter in den Kliniken ist enorm. Die Zahl der Neuinfektionen muss gesenkt werden, um eine Entlastung des Klinikpersonals sowie die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Auch Menschen, die nicht wegen Corona ins Krankenhaus müssen, haben einen Anspruch, dass man sich bestmöglich um sie kümmern kann. Wir müssen alles tun, dass es nicht wieder zu Lockdown Maßnahmen kommt, deshalb darf man die Entwicklung nicht laufen lassen.“, so Landrat Siegfried Walch.
„Die jetzt ergriffenen Maßnahmen sind angesichts der hohen Belastung der RoMed-Kliniken mit COVID-Patienten leider unumgänglich. Ich hätte auf diese neuerliche Verschärfung gerne verzichtet. Allerdings ist die hohe Inzidenz in der Stadt Rosenheim auch Ergebnis einer im landesweiten Vergleich deutlich unterdurchschnittlichen Impfbereitschaft. Deshalb appelliere ich nochmals eindringlich an die Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Stadt: Nur bei weiteren erheblichen Impffortschritten lässt sich die angestrebte Herdenimmunität erreichen. Jeder, der sich nicht impfen lässt, muss angesichts der bisherigen Erfahrungen mit dem Virus wissen, dass er sich damit für die Infektion entscheidet - mit all ihren Folgewirkungen, mit denen das medizinische Personal und die Pflegekräfte auf unserer Intensivstation tagtäglich konfrontiert sind“, so Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März.
jv/Pressemeldung der Landkreise Rosenheim/Traunstein/ Berchtesgadener Land/ Altötting/ Mühldorf/ Miesbach