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Welche Versicherung zahlt bei Unwetterschäden und was muss beachtet werden?

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Von: Sebastian Aicher

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Auto bei Unwetter von Baum getroffen
Landet bei einem Sturm ein Baum auf dem Auto, greift die Teilkaskoversicherung. © picture alliance / dpa | Fredrik von Erichsen

So schön der Sommer mit seinen warmen Temperaturen ist, so gefährlich können die damit verbundenen Unwetter sein. Die letzten Tage standen in der Region ganz im Zeichen von Unwetterwarnungen, Starkregen, Hagel und Sturm. Dabei entstanden teils erhebliche Schäden an Autos und Gebäuden, doch welche Versicherung kommt nun für die Schäden auf und was muss man im Schadenfall beachten?

Hochwasser/Überschwemmung:

Der berühmte „vollgelaufene Keller“: Eine besonders ärgerliche und oftmals sehr kostspielige Form des Unwetterschadens. In der Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch Überschwemmungen oder auch nach starken Niederschlägen wie Platzregen grundsätzlich nicht abgedeckt, wie der Bund der Versicherten (BdV) erklärt. Lediglich wenn bei Vertragsabschluss eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte weitere Naturgefahren abgeschlossen wurde, greife diese Versicherung im Schadensfall.

Überflutung in Wohnhaus
Steht wie hier der Keller unter Wasser, kann es schnell kostspielig werden. Aber Achtung: nur mit einem speziellen Zusatz bei der Versicherung werden derartige Schäden übernommen. © picture alliance/dpa | Benjamin Liss

Problematisch wird es jedoch in bekannten Überschwemmungsgebieten, hier bieten Versicherungsunternehmen derartige Erweiterungen oft nur gegen sehr hohe Prämien an. War ein Gebäude bereits in der Vergangenheit von einem entsprechenden Schaden betroffen, ist es unter Umständen gar nicht mehr möglich, einen neuen Versicherungsvertrag zu bekommen.

Sturm:

Wenn der Sturm so richtig wütet, können schnell Dächer abgedeckt oder auch Häuser durch umgestürzte Bäume beschädigt werden. In derartigen Fällen greift die Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung. Jedoch muss der Sturm mindestens die Windstärke acht, also mindestens 62,97 km/h, erreicht haben.

Abgedecktes Dach von Wohnhaus
Bei abgedeckten Dächern greift die Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung. Auch Folgeschäden sind versichert. © picture alliance/dpa | Ralf Roeger

Ebenfalls mit abgedeckt sind dann auch Folgeschäden, wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach oder beschädigte Fenster Wasser in das Gebäude eindringt.

Blitzschlag:

Kommt es zu Überspannungsschäden durch Blitzschlag, kommen auch wieder die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ins Spiel. In seltenen Fällen kann ein Blitzeinschlag auch einen Brand entfachen, aber auch dieses Risiko ist durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.

KFZ-Schäden:

Der Deutschen liebstes Kind: Das Auto. Egal ob Hagel- oder Sturmschaden, die Teilkaskoversicherung des betroffenen Fahrzeugs übernimmt derartige Schäden. Natürlich sind diese auch bei einer Vollkaskoversicherung abgedeckt - hier ist die Teilkasko ebenfalls inbegriffen. Aber Achtung: Wer für sein Auto lediglich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, geht in diesen Fällen leer aus.

Hagelschaden an Auto
Der klassische Hagelschaden: Auch wenn er nur selten derart heftig ausfällt, ist es ein Fall für die Teilkaskoversicherung des Fahrzeugs. © picture alliance/dpa/AAP | Mick Tsikas

Auch bei Starkregenereignissen können Autos Schäden davon tragen, wenn zum Beispiel der Stellplatz überflutet wird. Auch dieses Risiko wird von der Kaskoversicherung abgedeckt, allerdings ist Vorsicht bei der Wahl des Parkplatzes geboten. Stellt man sein Auto in einem hochwassergefährdeten Gebiet ab und parkt es nicht umgehend nach der ersten behördlichen Warnung um, riskiert man ein grob fahrlässiges Handeln und die Versicherungen können den Schaden gegebenenfalls nur anteilig ersetzen.

Was muss im Schadenfall beachtet werden?

Sämtliche Unwetterschäden müssen sofort dem Versicherer mitgeteilt werden. Der Bund der Versicherten empfiehlt, den jeweiligen Schaden zuerst telefonisch an die zuständige Schadenabteilung zu melden, um im Anschluss ein Schadenformular und Anweisungen zum weiteren Vorgehen zu erhalten. Ebenfalls solle man sich nach Angaben des BdV auch die Schadennummer zum gemeldeten Vorgang notieren und sämtliche Beschädigungen bestenfalls mit Fotos ausreichend dokumentieren.

aic/Bund der Versicherten

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