- vonJulia Grünhoferschließen
Schneizlreuth - Am Dienstag wurde im Gemeindebereich von Schneizlreuth ein toter Luchs gefunden. Nach den Ergebnissen erster Untersuchungen im Auftrag des Landesamtes für Umwelt kann eine menschliche Manipulation am Tierkörper nicht ausgeschlossen werden.
Am Dienstag wurde ein toter Luchs im Berchtesgadener Land gefunden. Das Tier soll Medienberichten zufolge außerhalb des Nationalpark-Geländes gelegen haben. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd lag der Kadaver im Saalachsee auf dem Gemeindegebiet von Schneizlreuth.
Toter Luchs ist "Alus"
Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat nach Rücksprache mit der Polizei eine Untersuchung des Fundortes sowie eine pathologische und forensische Untersuchung des Tierkörpers veranlasst.
Nach den ersten Ergebnissen hat das LfU, Strafanzeige beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd erstattet. Ein Abgleich des Fleckenmusters des toten Tieres ergab, dass es sich bei dem Luchs um das seit 2015 aus dem Pinzgau (Österreich) bekannte Männchen „Alus“ handelt.
Luchs ohne Kopf und Pfoten gefunden
Die genaue Todesursache konnte bisher nicht festgestellt werden. Das tote Tier wurde ohne Kopf und Vorderpfoten am Dienstagvormittag, 5. September 2017, im Gemeindegebiet von Schneizlreuth aus dem Saalachsee geborgen.
Dabei ist bislang unklar, ob diese Körperteile erst bei der Bergung abgetrennt wurden oder bereits zuvor. Laut heimatzeitung.de, wies der Torso des Tieres Schnittverletzungen auf, welche menschlichen Einfluss nicht ausschließen lassen. Jedoch könnten die Verletzungen auch von den Baggerarbeiten stammen.
Luchs darf nicht gejagt werden
Mit den Ermittlungen wurde vom Polizeipräsidium deshalb unverzüglich die örtlich zuständige Polizeiinspektion Bad Reichenhall betraut. Dort ist der Fall bei der Ermittlungsgruppe der Dienststelle in Bearbeitung - der Naturschutzsachbearbeiter der Polizeiinspektion hat die Federführung bei den Untersuchungen.
Der Luchs gehört gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders und streng geschützten Tieren. Nach dem Bundesjagdgesetz ist der Luchs ganzjährig geschont, darf also grundsätzlich nicht gejagt werden. Ausnahmen dürfen nur die zuständigen Sicherheits- oder Naturschutzbehörden unter engen Bedingungen zulassen.
Auswertung von Wildkameras
Im vorliegenden Fall berücksichtigt die Polizei bei den Überprüfungen, die unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein stattfinden, denkbare Verstöße nach dem Strafgesetzbuch (Jagdwilderei und ggf. auch Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete), dem Bundesnaturschutzgesetz (Zugriffsverbote) und dem Tierschutzgesetz (Töten eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund).
Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall wird sich bei ihren Ermittlungen ständig im Austausch mit den tangierten Fachbehörden befinden. So sollen beispielsweise zusammen mit der Verwaltung des Nationalparks Berchtesgaden in den kommenden Tagen Aufnahmen der zahlreichen aufgestellten Wildkameras ausgewertet werden.
Kam das Tier in Österreich zu Tode?
Grundlegende Ermittlungstätigkeiten, wie etwa die Untersuchungen am Fundort des Kadavers und Zeugenbefragungen, sind bereits angelaufen. Außerdem wird man sich mit den zuständigen österreichischen Behörden in Verbindung setzen.
Denn es ist denkbar, dass der Luchs, der in der Vergangenheit immer wieder im Grenzgebiet festgestellt wurde, auf österreichischem Staatsgebiet zu Tode kam und von der Saalach in den See bei Schneizlreuth geschwemmt wurde.
jg/Polizeipräsidium Oberbayern Süd
Quelle: BGland24.de
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