1. rosenheim24-de
  2. Bayern

Mutter (28) tötet ihr Baby mit acht Messerstichen – lebenslange Haft

Erstellt:

Von: Benjamin Schneider

Kommentare

Prozess gegen eine Mutter wegen der Tötung ihres Kindes
397703614.jpg © picture alliance/dpa | Daniel Vogl

Achtmal stach die Mutter auf ihre drei Monate alte Tochter mit einem Küchenmesser ein. Jetzt wurde die Frau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Schweinfurt - Das Landgericht Schweinfurt hat eine Mutter wegen der Ermordung ihres Säuglings zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Mutter tötet Baby mit acht Messerstichen

Die vermutlich 28-Jährige hatte gestanden, im vergangenen August ihre etwa drei Monate alte Tochter getötet zu haben. Die Angeklagte stach nach Überzeugung des Gerichts in einer Flüchtlingsunterkunft in Geldersheim bei Schweinfurt mit einem Küchenmesser achtmal auf das Baby ein. Das Motiv für die Tat konnte nicht abschließend geklärt werden. Das Urteil vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig.

Mord oder Totschlag?

Nach der Beweisaufnahme war die Staatsanwaltschaft vom ursprünglichen Mordvorwurf abgerückt und hatte auf Totschlag plädiert. Mordmerkmale wie Heimtücke seien bei der Tat nicht erfüllt gewesen, weil der Kindsvater, der das Mädchen hätte beschützen können, damals mehrere hundert Meter entfernt gewesen sei, sagte die Staatsanwältin am zweiten Verhandlungstag. Das Gericht ging dagegen von einem Mord aus.

Frau war voll schuldfähig

Die Anklagevertreterin hatte eine Haftstrafe von neun Jahren beantragt. Der Verteidiger der Frau schloss sich der Forderung für eine Verurteilung wegen Totschlags an, plädierte aber für eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.

Nach Ansicht eines Psychiaters war die Somalierin, deren Alter mangels Papieren geschätzt ist, bei der Tat schuldfähig. Es gebe lediglich Hinweise auf eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ.

bcs/dpa

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion