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Nach Schließung der Seniorenresidenz Schliersee: Hat hier die staatliche Aufsicht versagt?

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Von: Katrin Woitsch

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Ein Schild mit der Aufschrift „Seniorenresidenz Schliersee“ steht vor der Einrichtung in Oberbayern. Dem Betreiber der in die Schlagzeilen geratenen Seniorenresidenz Schliersee steht womöglich eine Kündigung bevor. Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern (ARGE) will den Vertrag beenden, wie eine Sprecherin mitteilte. Foto: Peter Kneffel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
In der Seniorenresidenz Schliersee sollen für die Heimbewohner unmenschliche Zustände geherrscht haben. © Peter Kneffel / dpa

Die Seniorenresidenz in Schliersee steht leer, alle Bewohner sind vergangene Woche in andere Einrichtungen verlegt worden. Doch der Fall Schliersee ist damit noch nicht abgeschlossen. Jetzt geht der Pflegeskandal auf politischer Ebene weiter.

Schliersee – Am Dienstag (5. Oktober) sollte im Gesundheitsausschuss des Landtags über Konsequenzen für die Heimkontrollen in Bayern diskutiert werden. Das scheiterte jedoch an dem Bericht der Staatsregierung – er ist von den Ausschussmitgliedern scharf kritisiert worden. Die Opposition betonte, es sei keinerlei Aufklärungswillen erkennbar.

Kritik an Bericht einer Ministerialbeamtin im Landtag

„Sie haben viele unserer Fragen nicht beantwortet“, sagte die SPD- Gesundheitsexpertin und stellvertretende Ausschussvorsitzende Ruth Waldmann, nachdem eine Ministerialbeamtin mit ihren Ausführungen fertig war. Noch immer sei völlig unklar, wie es zu den „entsetzlichen Zuständen“ im Heim kommen konnte und wie mit den bekannt gewordenen Mängeln umgegangen wurde.

Vielen Menschen wäre Leid erspart geblieben, hätten Staatsregierung und Landratsamt früher eingegriffen, kritisierte sie. Waldmann kündigte an, nicht lockerlassen zu wollen, „bis Fehler von Personen und Versagen im System aufgedeckt und beseitigt sind“. Es gehe schließlich darum, Menschen zu schützen und das Vertrauen in die Pflege zu erhalten.

Wenn in solchen Fällen ein Eingreifen der Staatsregierung für nicht nötig erachtet wird, wann dann?

Abgeordneter Andreas Krahl (Grüne) über die Zustände im Heim

Auch der Grünen-Abgeordnete Andreas Krahl sagte, der Bericht spotte Vernunft, Anerkennung und Mitgefühl. „Es geht um Menschen, deren Würde verletzt wurde, die durch die schlechte Pflege Schaden genommen hätten.“ Auch wegen Todesfällen im Heim war ermittelt worden. „Wenn in solchen Fällen ein Eingreifen der Staatsregierung für nicht nötig erachtet wird, wann dann?“, fragte Krahl.

Die Ministerialbeamtin hatte zuvor sehr allgemein das Kontrollsystem erklärt und mehrfach betont, dass eine Heimschließung die letzte Maßnahme sein sollte. Ein Umzug sei für die Bewohner eine große Belastung. „Vorher müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.“

Erst im Sommer 2021 verliert das Heim in Schliersee die Betriebserlaubnis

So sei es auch bei Schliersee der Fall gewesen. Im Mai 2019 hatte der Träger gewechselt. Rechtlich bedeute ein Trägerwechsel, dass die Bewertung bei null beginne, erklärte sie. Auch wenn es – wie in Schliersee – schon vorher oft Beschwerden und festgestellte Mängel gegeben habe.

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„Wir wussten, dass die Seniorenresidenz keine einfache Einrichtung ist“, räumte sie ein. Auch bei der ersten Regelprüfung nach dem Trägerwechsel im November 2019 seien Mängel festgestellt worden, berichtete sie. Allerdings nicht in dem Ausmaß wie im Jahr 2020. Im Mai war ein Aufnahmestopp verhängt worden. Die Entscheidung, dem Heim die Betriebserlaubnis zu entziehen, fiel erst in diesem Sommer.

Ausschuss verdonnert Regierung zum Nachsitzen

Dominik Spitzer (FDP) kritisierte, der Bericht werfe mehr Fragen auf, als er beantworte. Wenn Mängel bekannt sind, sollte es bei einem Trägerwechsel mindestens eine intensive Prüfung geben, betonte er. „Und auch das sollte uns nicht reichen. Ein Trägerwechsel darf für kein Heim ein Reinwaschen sein.“

Die Ausschussmitglieder forderten von der Staatsregierung einen nachgebesserten Bericht bis Anfang November. Dann wollen sie erneut darüber beraten, welche Konsequenzen der Fall Schliersee für das bayerische Kontrollsystem haben muss.

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